Dicke Steinblöcke, Heuballen und andere Elemente verengen am Mayer- und am Roggenhof das Fahrbahnprofil. Trotz der jetzt vom Gericht bestätigten Sperrung nutzen viele Regulshausener, aber auch Besucher des Stadtteils die Straße auf der Wassergall. Foto: Hosser Hosser
Idar-Oberstein. Die Wassergall ist keine öffentliche Straße: Zumindest das ist jetzt klar und dürfte sich auch kaum ändern, falls die Stadt Idar-Oberstein oder der Privatkläger Joachim Elfner, Anwohner und Sprecher der Bürgerinitiative aus Regulshausen, die Entscheidung des Verwaltungsgericht Koblenz doch noch anfechten. Das Gericht hat die beiden Klagen gegen die Verbandsgemeinde Herrstein als Straßenverkehrsbehörde zurückgewiesen. Ziel war jeweils die Rücknahme der Sperrung des Verbindungswegs von Regulshausen zur Kreisstraße 34 und damit die leichtere Erreichbarkeit der Nachbarorte Göttschied, Gerach und Hintertiefenbach.
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Von unserem Redaktionsleiter Stefan Conradt
Sehr ausführlich begründet das Gericht, warum die Wassergall keine öffentliche Straße sein kann – vor allem deshalb, weil sie nie öffentlich gewidmet wurde, ein sogenannter „staatlicher Willensakt“ sei nirgends dokumentiert.