Plus
Idar-Oberstein

Wassergall: Ratlosigkeit nach der Gerichtsentscheidung

Von Stefan Conradt
Dicke Steinblöcke, Heuballen und andere Elemente verengen am Mayer- und am Roggenhof das Fahrbahnprofil. Trotz der jetzt vom Gericht bestätigten Sperrung nutzen viele Regulshausener, aber auch Besucher des Stadtteils die Straße auf der Wassergall. Foto: Hosser
Dicke Steinblöcke, Heuballen und andere Elemente verengen am Mayer- und am Roggenhof das Fahrbahnprofil. Trotz der jetzt vom Gericht bestätigten Sperrung nutzen viele Regulshausener, aber auch Besucher des Stadtteils die Straße auf der Wassergall. Foto: Hosser

Die Wassergall ist keine öffentliche Straße: Zumindest das ist jetzt klar und dürfte sich auch kaum ändern, falls die Stadt Idar-Oberstein oder der Privatkläger Joachim Elfner, Anwohner und Sprecher der Bürgerinitiative aus Regulshausen, die Entscheidung des Verwaltungsgericht Koblenz doch noch anfechten. Das Gericht hat die beiden Klagen gegen die Verbandsgemeinde Herrstein als Straßenverkehrsbehörde zurückgewiesen. Ziel war jeweils die Rücknahme der Sperrung des Verbindungswegs von Regulshausen zur Kreisstraße 34 und damit die leichtere Erreichbarkeit der Nachbarorte Göttschied, Gerach und Hintertiefenbach.

Lesezeit: 3 Minuten
Von unserem Redaktionsleiter Stefan Conradt Sehr ausführlich begründet das Gericht, warum die Wassergall keine öffentliche Straße sein kann – vor allem deshalb, weil sie nie öffentlich gewidmet wurde, ein sogenannter „staatlicher Willensakt“ sei nirgends dokumentiert. Versuche von BI und Stadt, auf historische Belege zu verweisen, wonach es sich um einen Hauptverbindungsweg ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
  • 4 Wochen für nur 99 Cent testen
  • ab dem zweiten Monat 9,99 €
  • Zugriff auf alle Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
E-Paper und
  • 4 Wochen gratis testen
  • ab dem zweiten Monat 37,- €
  • Zugriff auf das E-Paper
  • Zugriff auf tausende Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
Bereits Abonnent?

Fragen? Wir helfen gerne weiter:
Telefonisch unter 0261/9836-2000 oder per E-Mail an: aboservice@rhein-zeitung.net

Oder finden Sie hier das passende Abo.

Anzeige

KOMMENTAR: Am Ende gibt es nur Verlierer

Von Stefan ConradtPeinlich, peinlich, was die überraschend tiefschürfende Recherche des Verwaltungsgerichts da zu Tage gefördert hat. Da kann man schwarz auf weiß nicht nur Versäumnisse der Vergangenheit nachlesen, als 1987 die große Chance, endlich Rechtssicherheit auf diesem Abschnitt der Wassergall zu schaffen, aus völlig unerklärlichen Gründen fahrlässig vertändelt wurde. Sogar Subventionsbetrug steht im Raum.

Aber es kommt noch schlimmer: Die Stadt versuchte, wortreich die Wichtigkeit der Straße für ihre künftige Entwicklung darzulegen, muss sich aber nun höchstrichterlich sagen lassen, dass noch nicht einmal ein Verkehrskonzept für die Wassergall vorliegt. „Hausaufgaben nicht gemacht, setzen, sechs“, könnte man auch sagen...

Doch auch das Gericht hat nicht nur geglänzt. Es verwundert doch sehr, dass anders als beim Eilentscheid dem Privatkläger nun nachträglich doch eine Klagebefugnis zugesprochen wird (weil er sich als Autofahrer und Nutzer der Straße in seiner Handlungsfreiheit verletzt fühlt), dies aber der Stadt plötzlich abgesprochen wird.

So gibt es am Ende eines langen Verfahrens fast nur Verlierer, auch die Anlieger dürfen nicht allzu glücklich mit einer Situation sein, in der es fast nur verärgerte Nachbarn und Mitbürger gibt. Nun sind die Verwaltungen in Idar-Oberstein und Herrstein gefordert, sich trotz vergifteter Atmosphäre wieder an einen Tisch zu setzen und eine zufriedenstellende Lösung zu finden.

Meistgelesene Artikel