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Koblenz/Boppard

Vertrauen ausgenutzt, halbe Million veruntreut: Ex-Buchhalter von Bopparder Stiftung zu Gefängnisstrafe verurteilt [Update]

Auf dem Gelände am südlichen Stadteingang von Boppard leben und arbeiten die Klienten der Stiftung Bethesda-St. Martin.
Auf dem Gelände am südlichen Stadteingang von Boppard leben und arbeiten die Klienten der Stiftung Bethesda-St. Martin. Foto: Suzanne Breitbach

Ein ehemaliger Buchhalter der Stiftung Bethesda-St. Martin aus Boppard muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Wirtschaftsstrafkammer des Koblenzer Landgerichts befand den 32-Jährigen am Dienstag der schweren Untreue für schuldig und ordnete außerdem an, beim Angeklagten Wertersatz für das illegal erlangte Vermögen einzuziehen.

Lesezeit: 3 Minuten
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 32-Jährige in der Zeit von 2010 bis 2015 in knapp 200 Fällen Gelder von den Stiftungskonten abgezweigt oder sich Barschecks ausgestellt und diese selbst eingelöst hatte. Insgesamt konnte er sich auf diesem Weg um 565 522,28 Euro bereichern. Das war unter anderem ...
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Kommentar: Angeklagter hat Chance auf Entschuldigung vertan

Denise Bergfeld zum Prozess vor dem Landgericht

Wer am Dienstagvormittag im Saal des Landgerichts auf eine Entschuldigung gewartet hatte, wurde enttäuscht. Der Angeklagte nutzte sein letztes Wort, um seine schwere Situation darzulegen. Eine Entschuldigung aber brachte er nicht über die Lippen. Dabei gibt es genügend Menschen, die zwar nicht im Gerichtssaal anwesend waren, aber bei denen eine öffentliche Entschuldigung mehr als angebracht gewesen wäre – auch wenn es den Schaden nicht wieder gut macht.

Der Ex-Buchhalter hat nicht nur eine immense Summe für eigene Zwecke missbraucht, er hat dieses Geld auch Menschen weggenommen, die schutz- und hilfsbedürftig sind. Das ist moralisch doppelt verwerflich. Dann noch vor dem Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung zu klagen, zeugt nicht nur von mangelndem Unrechtsbewusstsein, sondern auch von einer gewissen Dreistigkeit.

Mit einer monatlichen Rückzahlung von 350 Euro könnte der Angeklagte den Schaden im Leben nicht begleichen. Es würde knapp 130 Jahre dauern – alles eingerechnet, was er bereits abbezahlt hat. Da zeigt sich, dass es eine gute Entscheidung ist, dass den Gerichten nun seit knapp drei Monaten mit einem neuen Gesetz erleichtert wird, illegal erlangte Gelder und Wertgegenstände einzuziehen.

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