Nun ermittelt im Fall des Büchenbeurener Kirchenasylanten das Landeskriminalamt. Wenn es schon einmal dabei ist, wäre eine geradezu ketzerische Bitte, ob nicht gleich mit überprüft werden kann, wie es überhaupt dazu kommen konnte, dass in Ämtern entscheidende Daten bewusst oder unbewusst möglicherweise falsch in die Akten eingetragen wurden.
Wenn es nicht um Schicksale von Menschen gehen würde, wären solche Geschichten vielleicht noch amüsant. Stellt sich in diesem Fall allerdings heraus, dass das jetzt vorgelegte Dokument echt ist und sich damit die (ergebnislos) beteuerten Angaben des Somaliers bestätigten, sollte nicht ein Achselzucken der Behörden die Folge sein, sondern ein inneres Nachdenken über die Abläufe von Verwaltungsverfahren. Allein die Vermutung, dass Geburtsdaten möglicherweise willkürlich von Verwaltungsmitarbeitern festgesetzt wurden, ist ein unglaublicher Gedanke – dem jede Behörde entschieden entgegentreten muss.
Hätte das zuständige Ministerium nicht zweimal eine Weisung ausgesprochen, dass der junge Somalier nicht abgeschoben werden darf, wäre er längst nach Italien überführt worden. Bestätigt sich jetzt, dass er minderjährig ist und nicht abgeschoben werden darf, sollte dies gerade denjenigen Verantwortlichen zu denken geben, die auf Recht und Gesetz pochen.