Römertherme: Stadtrat durfte nicht die Ausschreibung aufheben
Der Rat der Stadt Boppard durfte die Aufhebung einer europaweiten Ausschreibung zur Beteiligung an einer zu gründenden Badebetrieb- GmbH nicht beschließen, ohne den Grund hierfür nachvollziehbar anzugeben. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.
Lesezeit: 1 Minute
Boppard/Koblenz. Der Rat der Stadt Boppard durfte die Aufhebung einer europaweiten Ausschreibung zur Beteiligung an einer zu gründenden Badebetrieb- GmbH nicht beschließen, ohne den Grund hierfür nachvollziehbar anzugeben. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.
Nachdem die Stadt Boppard 2005 Leistungen zur Planung der Modernisierung und Sanierung ihres Hallen- ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.