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Boppard/Koblenz

Römertherme: Stadtrat durfte nicht die Ausschreibung aufheben

Der Rat der Stadt Boppard durfte die Aufhebung einer europaweiten Ausschreibung zur Beteiligung an einer zu gründenden Badebetrieb- GmbH nicht beschließen, ohne den Grund hierfür nachvollziehbar anzugeben. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.

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Boppard/Koblenz. Der Rat der Stadt Boppard durfte die Aufhebung einer europaweiten Ausschreibung zur Beteiligung an einer zu gründenden Badebetrieb- GmbH nicht beschließen, ohne den Grund hierfür nachvollziehbar anzugeben. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz. Nachdem die Stadt Boppard 2005 Leistungen zur Planung der Modernisierung und Sanierung ihres Hallen- ...