Boppard/Koblenz
Römertherme: Stadtrat durfte nicht die Ausschreibung aufheben

Boppard/Koblenz. Der Rat der Stadt Boppard durfte die Aufhebung einer europaweiten Ausschreibung zur Beteiligung an einer zu gründenden Badebetrieb- GmbH nicht beschließen, ohne den Grund hierfür nachvollziehbar anzugeben. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.

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Nachdem die Stadt Boppard 2005 Leistungen zur Planung der Modernisierung und Sanierung ihres Hallen- und Freibads vergeben hatte, entschied sie sich in der Folgezeit zur Errichtung eines größeren Thermalwasserbads mit Saunabereich (Römertherme). Am 30.

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Rhein-Hunsrück-Zeitung

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