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Boppard/Mainz

Welterbe: Ministerien prüfen Weiler-Urteil – „Einzelfall“ oder Präzendenzfall?

Von Volker Boch
Die Windräder auf dem Kandrich sind vom Rhein aus zu sehen. Das wollte man mit der Sichtachsenstudie bei den geplanten Anlagen in Boppard-Weiler vermeiden.
Die Windräder auf dem Kandrich sind vom Rhein aus zu sehen. Das wollte man mit der Sichtachsenstudie bei den geplanten Anlagen in Boppard-Weiler vermeiden. Foto: Werner Dupuis

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz zu den drei bei Boppard-Weiler geplanten Windrädern hat die Debatte um Windkraft am Rande des Unesco-Welterbes Oberes Mittelrheintal neu entfacht. Aktuell prüfen sowohl das rheinland-pfälzische Innen- als das Kulturministerium den Richterspruch und dessen Auswirkungen.

Lesezeit: 3 Minuten
„Der Schutz des Welterbes Oberes Mittelrheintal und der Erhalt seines außergewöhnlichen universellen Werts hat für das Kulturministerium eine hohe Priorität“, erklärte das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur am Freitag auf Anfrage. „Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz hat hinsichtlich eines Einzelfalls eine wesentliche Entscheidung getroffen. Aktuell prüfen wir das Urteil ...
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Volker Boch zur Reaktion auf das Weiler-Urteil

Extreme Ruhe nur nach außen

Wenn die Reaktionen ruhig ausfallen, sind die Geräusche hinter den Kulissen häufig eher laut. Ein bisschen scheint es sich auch beim Urteil des Oberverwaltungsgerichts so zu verhalten. Dies wird insgesamt extrem zurückhaltend kommentiert, obwohl fest steht, dass dieser Richterspruch die Sichtachsenstudie und damit ein Veto zu so manchem Windkraftprojekt entlang der Mittelrheinhänge heftig wackeln lässt. Das Kulturministerium spricht von einer Einzelfallentscheidung, aber das Urteil ist deutlich mehr. Denn weitere Einzelfälle könnten bald folgen.

Es wäre durchaus zu diskutieren, weshalb Gerichte ohne die Anhörung von externen Fachgutachtern aufwendige Studien von Fachbüros inhaltlich bewerten und aufgrund einer eigenen Ortsbegehung zur Erkenntnis kommen, dass die Gutachter unzutreffende Einschätzungen vorgenommen haben. Nur zur Verdeutlichung: Juristen sind in aller Regel keine Planungsingenieure. Die „Bewertung“ der Sichtachsenstudie beim „Einzelfall“ Weiler durch die Richter des OVG wirkt bisweilen allerdings durchaus wie ein Zerpflücken der Erkenntnisse der Fachgutachter.

Da es sich beim OVG-Urteil um einen letztinstanzlichen Richterspruch handelt, dürften solche Fragen aber nicht mehr gestellt werden. Vielmehr scheinen die maßgeblichen Behörden angesichts des Urteils sehr genau und überlegt abzuwägen, welche Schritte gemacht werden können. Und bis dahin herrscht: absolute äußerliche Ruhe.

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