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Rheinland-Pfalz/Dresden

Versammlungsverbot nur in engen Grenzen denkbar

Die Demonstrantin, die Kanzlerin Merkel bei ihrem Besuch in Heidenau auf einem Schild als Volksverräterin diffamierte, könnte Ärger bekommen. Sie soll Merkel auch lautstark mit Worten beleidigt haben (<a href="http://ku-rz.de/mob" target="_blank">Video</a>). Ein Kameramann, der ein Video filmte, habe die Frau mit Sonnenbrille und roten Haaren identifizieren können. Jetzt ermittelt die Polizei wegen Beleidigung.
Die Demonstrantin, die Kanzlerin Merkel bei ihrem Besuch in Heidenau auf einem Schild als Volksverräterin diffamierte, könnte Ärger bekommen. Sie soll Merkel auch lautstark mit Worten beleidigt haben (Video). Ein Kameramann, der ein Video filmte, habe die Frau mit Sonnenbrille und roten Haaren identifizieren können. Jetzt ermittelt die Polizei wegen Beleidigung. Foto: dpa

Dass ein Versammlungsverbot wegen eines polizeilichen Notstands verhängt werden soll, weil Sicherheitskräfte sich außerstande sehen, ein Willkommensfest für Flüchtlinge zu schützen, ist in Rheinland-Pfalz „nicht denkbar und auch nicht akzeptabel“, sagt Innenminister Roger Lewentz (SPD) im Gespräch mit unserer Zeitung. Nach dem Verständnis des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz muss es auch in Sachsen möglich sein, nicht nur Fußballspiele und NPD-Aufmärsche zu schützen, sondern auch ein fremdenfreundliches Fest.

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Von unserer Redakteurin Ursula Samary Lewentz hält Versammlungsverbote allenfalls für denkbar, wenn es - wie vor dem Karnevalsumzug in Braunschweig oder einem Radrennen in Frankfurt - konkrete und belastbare Anzeichen für Anschlagsgefahr, also eine besondere Sicherheitslage gibt. Größte Zweifel am polizeilichen Notstand hat auch das Verwaltungsgericht Dresden, das das Versammlungsverbot in ...