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Kommentar: Der Sozialstaat handelt in Notwehr
Die Menschen sollen problemlos dorthin ziehen können, wo ihre speziellen Fähigkeiten am europäischen Arbeitsmarkt am besten eingesetzt werden. Ist dagegen der Sozialleistungsbezug der herausragende Migrationsgrund, führt die Freizügigkeit zu Wohlfahrtsverlusten - vor allem im betroffenen Zuzugsland, aber auch im EU-Binnenmarkt insgesamt. Der deutsche Sozialstaat handelt also in Notwehr, wenn er ...