Bessere Orientierung für Autokäufer – Pkw-Label

Von Holger Holzer, SP-X

Das Pkw-Label soll Autokäufern eine informierte Fahrzeugwahl ermöglichen. Ab sofort in neuer Gestalt.

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SP-X/Köln. Neuwagen müssen vom Handel mit einem neuen Energie-Label ausgezeichnet werden. Ab sofort verlangt die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung (Pkw-EnVKV) neben der Nennung der Verbrauchs- und Emissionswerte unter anderem auch Angaben zu Energie- und CO2-Kosten bei einer jährlichen Fahrleistung von 15.000 Kilometern. Bei E-Autos und Plug-in-Hybriden muss die elektrische Reichweite vermerkt sein.

Statt der bisherigen Effizienzklassen gibt es nun außerdem CO2-Klassen, die nur noch den absoluten Ausstoß berücksichtigen. Bislang wurden die Emissionen in Bezug zum Fahrzeuggewicht gesetzt, wodurch größere und schwerere Modelle einen Vorteil hatten. Die neue Kennzeichnung soll laut Bundeswirtschaftsministerium Autokäufern eine informierte Kaufentscheidung ermöglichen, die das Klima schützt und den Geldbeutel schont.

Die Regelung für die Kennzeichnung von Fahrzeugen im stationären Handel und im Internet ist Anfang 2024 mit einer Übergangsfrist bis Anfang Mai eingeführt worden. Für Werbeschriften, elektronische, magnetische oder optische Speichermedien gilt eine Frist bis zum 1. August.

Holger Holzer/SP-X