Auszubildende in Pflegeberufen sollen sich ab 2018 nicht mehr am Anfang ihrer Ausbildung entscheiden müssen, ob sie in die Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege gehen. Das sieht das Pflegeberufsreformgesetz vor, das vom Bundeskabinett im Januar verabschiedet wurde. Laut Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ist die Reform sinnvoll, da sich der Pflegebedarf geändert hat. So werde in Pflegeheimen immer mehr medizinische Pflege erbracht, da dort oft chronisch oder mehrfach Erkrankte versorgt werden. In Kliniken müssen zunehmend ältere, mehrfach kranke Menschen gepflegt werden.