Das Amtsgericht Idar-Oberstein verurteilte den umfassend geständigen 53-Jährigen wegen Betrugs in 13 Fällen, viermal in Tateinheit mit Urkundenfälschung.
Rückblick: Zwischen Juli 2009 und Februar 2012 zweigt der Idar-Obersteiner insgesamt 90.000 Euro vom Konto eines Arztes aus Bad Kreuznach für sich ab. Der Betrug beginnt mit einem scheinbar verlockenden Angebot. Als Bonus bietet der Versicherungskonzern seinen Mitarbeitern damals Aktien mit Rabatt an. Er könne dieses Paket nicht ganz ausschöpfen erzählt der 53-Jährige dem Arzt.
Ihm, einem seiner besten Kunden, wolle er daher die Möglichkeit geben, sich mit einem Unterdepot zu beteiligen. Dies sei aber nur möglich, wenn die Transaktionen über sein Konto abliefen. Dass alles seine Richtigkeit habe, bestätigt er dem Mediziner mit einem Schreiben auf dem Briefpapier des Konzerns – einer Fälschung wie sich herausstellt. Der Arzt lässt sich überzeugen und überweist erstmals knapp 6300 Euro.
In der Folge fließen immer wieder vier-, teils sogar fünfstellige Beträge. Der Angeklagte gaukelt mithilfe gefälschter Depotauszüge vor, das Geld in weitere Mitarbeiteraktien, teils auch in Fonds anzulegen. In vier Fällen fälscht er außerdem die Unterschrift seine Kunden, um auf dessen Konto zugreifen zu können.
Michael Fenstermacher