Bei Kinderpornos geraten auch Finder in den Fokus
Zwei Lehrkräfte aus Rheinland-Pfalz finden Missbrauchsfotos: Wer sie behält, macht sich strafbar
Start der Abiturprüfungen 2023 an den allgemeinbildenden Schulen
Symbolbild: Verschiedene Stifte und Utensilien liegen auf einem Tisch in einem Klassenzimmer.
Silas Stein. picture alliance/dpa

Was Kinder schützen soll, ist für manche schwierig: für Lehrkräfte etwa, die solche Bilder konfiszieren – und sie dadurch „besitzen“. Denn allein der Besitz kinderpornografischen Materials ist strafbar.

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Wer wie Steffen Dillinger mutmaßliche Bilder von Missbrauch im Nachlass seines Onkels findet, macht sich ebenso schnell strafbar wie Lehrkräfte, die solches Material in bester Absicht konfiszieren.

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Rheinland-Pfalz

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