Wenn das Urteil gegen den Ex-Minister hält, müsste der womöglich nur nachts ins Gefängnis: Würde Ingolf Deubel sofort Freigänger? Ex-Minister müsste womöglich nur nachts ins Gefängnis
Wenn das Urteil gegen den Ex-Minister hält, müsste der womöglich nur nachts ins Gefängnis
Würde Ingolf Deubel sofort Freigänger? Ex-Minister müsste womöglich nur nachts ins Gefängnis
Ob der einst mächtige Finanzminister Ingolf Deubel (SPD, 69) demnächst nicht nur in der Sicherheitsschleuse des Landgerichts Koblenz kontrolliert wird, sondern auch hinter einer Gefängnispforte, hängt jetzt vom Bundesgerichtshof (BGH) ab. Denn der muss Deubels Revision prüfen, die sein Anwalt eingelegt hat.
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Bis zur Entscheidung bleibt der frühere Spitzenpolitiker auf jeden Fall auf freiem Fuß. Aber wie schnell könnte er zum Freigänger werden – wenn der BGH das Koblenzer Urteil von zuletzt zwei Jahren und drei Monaten am Ende bestätigt?
Nach Auskunft des Justizministeriums gibt es in Rheinland-Pfalz anders als beispielsweise in Bayern keine Mindestfrist, die ein verurteilter Straftäter hinter Gittern verbüßen muss, bevor er als Freigänger nur noch ...