Der oberste Richter des Landes über die Corona-Politik, das Demonstrationsrecht und Grenzen der Freiheit des Einzelnen in einer Demokratie
Wie passt Impfpflicht zur Verfassung? Der oberste Richter des Landes im Interview
„Die Verfassung ist gerüstet für die Herausforderungen unserer Zeit“, davon ist der Präsident des Verfassungsgerichtshofs in Koblenz, Prof. Lars Brocker überzeugt. Besonders aktuell für ihn in der Pandemie: Die Gemeinwohlorientierung hat einen hohen Stellenwert.
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Dem Präsidenten des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs (VGH), Prof. Lars Brocker, drängt sich in der Impfdiskussion der Gedanke auf: „Die Impfpflicht könnte mehr eine verfassungsrechtliche denn eine Gewissensfrage sein.“

Nach seiner Argumentation könnte sie verfassungsrechtlich sogar geboten sein, wenn sie stärkere Einschnitte für die Mehrheit der Gesellschaft, etwa einen Lockdown, verhindert, sagt er im Interview mit unserer Zeitung zu 75 Jahre Landesverfassung und zur aktuellen Impfdebatte.

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