Datenschutz Weshalb der Dienst in Rheinland-Pfalz für den Unterricht nicht genutzt werden darf
WhatsApp in der Schule: Fluch oder Segen?
Streitfall WhatsApp: Für unterrichtsrelevante Kommunikation darf der Dienst in Rheinland-Pfalz nicht genutzt werden. Foto: dpa
dpa

Rheinland-Pfalz. Soziale Netzwerke wie WhatsApp sind für Schüler wie Lehrer ein Teil des Alltags geworden. Doch im Unterricht selbst sind sie häufig tabu. Wieso ist das eigentlich so? Wir beantworten wichtige Fragen:

Wird WhatsApp im Unterricht genutzt? Offiziell ganz klar: Nein. Die Nutzung sozialer Netzwerke im oder für den Unterricht ist in Rheinland-Pfalz tabu, sagt der Landesdatenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann. Er setzt dann aber gleich nach: „Es wird teilweise trotzdem genutzt, weil es einfach ist.

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