Die wenigsten Rheinland-Pfälzer dürften auch wissen, dass sich der Landtag mit absoluter Mehrheit selbst auflösen kann. Lando Hass. picture alliance/dpa
Seit dem Ampel-Aus können Wähler überlegen, wen sie in den Bundestag schicken wollen. Würde sich aber der rheinland-pfälzische Landtag auflösen, ginge alles holterdiepolter. Es müsste schon am sechsten Sonntag danach gewählt werden. Kann das klappen?
Wer als Bürger, Partei oder Verwaltung über die knappe Fristen vor der Bundestagswahl am 23. Februar lamentiert, dem könnte der Blick in die Landesverfassung die Sprache verschlagen. Denn: Löst sich der Landtag von einem Tag auf den anderen selbst auf, muss schon „spätestens am sechsten Sonntag“ nach diesem Akt ein neues Parlament gewählt werden.