Vorgabe in Landesverfassung
Wenn sich das Parlament auflöst, wird’s hektisch
Die wenigsten Rheinland-Pfälzer dürften auch wissen, dass sich der Landtag mit absoluter Mehrheit selbst auflösen kann.
Lando Hass. picture alliance/dpa

Seit dem Ampel-Aus können Wähler überlegen, wen sie in den Bundestag schicken wollen. Würde sich aber der rheinland-pfälzische Landtag auflösen, ginge alles holterdiepolter. Es müsste schon am sechsten Sonntag danach gewählt werden. Kann das klappen?

Lesezeit 5 Minuten
Wer als Bürger, Partei oder Verwaltung über die knappe Fristen vor der Bundestagswahl am 23. Februar lamentiert, dem könnte der Blick in die Landesverfassung die Sprache verschlagen. Denn: Löst sich der Landtag von einem Tag auf den anderen selbst auf, muss schon „spätestens am sechsten Sonntag“ nach diesem Akt ein neues Parlament gewählt werden.

Ressort und Schlagwörter

Rheinland-PfalzPolitik

Top-News aus der Region

Weitere regionale Nachrichten