Frau trat aus katholischer Kirche aus und bekam die Kündigung - Vergleich am Arbeitsgericht Koblenz
Wegen Kirchenaustritt gekündigt: Entlassene Kita-Mitarbeiterin hat neuen Job
Wieder fanden sich vor dem Koblenzer Arbeitsgericht Unterstützer für die entlassene Kita-Mitarbeiterin ein. Darunter ehemalige Arbeitskolleginnen der Frau, Mitglieder des Elternausschusses der Kita sowie Eltern von Kindern, die ihre alte Erzieherin vermissen.
Johannes Mario Löhr

Eine junge Erzieherin einer katholischen Kindertagesstätte im Raum Koblenz hatte nach ihrem Kirchenaustritt die Kündigung im Briefkasten. Der Kirchenaustritt sei ein Vertrags- und Loyalitätsbruch, hieß es in dem Schreiben. Ein Schock für die Frau, denn sie wollte eigentlich weiter in der Kita arbeiten. Kurzerhand zog sie vors Koblenzer Arbeitsgericht, wo der Rechtsstreit jetzt mit einem Vergleich endete.

Lesezeit 3 Minuten

Wieder fanden sich vor dem Koblenzer Arbeitsgericht Unterstützer für die entlassene Kita-Mitarbeiterin ein. Darunter ehemalige Arbeitskolleginnen der Frau, Mitglieder des Elternausschusses der Kita sowie Eltern von Kindern, die ihre alte Erzieherin vermissen.
Johannes Mario Löhr

Die Parteien wurden sich darüber einig, dass eine „gedeihliche Zusammenarbeit in der Zukunft“ nicht zu erwarten sei; die Auflösung des Arbeitsverhältnisses sei also von beidseitigem Interesse – und erfolge einvernehmlich, „aus personenbedingten Gründen“, hieß es. Die junge Frau bekommt nun ein weiteres Nettogehalt ausbezahlt, ferner wird ihr ein „wohlwollendes Arbeitszeugnis“ ausgestellt (Bewertung: „gut“), welches ihr ein „einwandfreies Führungsverhalten“ attestieren und mit der üblichen Bedauerns- und Dankesformel enden soll.

Wieder Unterstützer im Gericht

Wie schon beim vorangegangenen Gerichtstermin im September 2022 wurde die junge Frau auch diesmal wieder von einigen ehemaligen Kolleginnen, Mitgliedern des Elternausschusses sowie von Eltern, deren Kinder die Frau als Erzieherin vermissen, in Koblenz unterstützt. „Die Verlierer saßen heute auch in der letzten Reihe“, sagte ein Mitglied des Elternausschusses nachher über sich selbst und die aufgezählten Unterstützer, die der Vergleichsverhandlung bis eben im hinteren Bereich des Gerichtssaals beigewohnt hatten. Denn die Frau werde nun leider nicht in die Kita zurückkehren.

Sie hat aber inzwischen einen neuen Job gefunden: Gleiche Branche, ihr Kirchenaustritt stellt dort kein Problem dar. Ihren Wechsel bedauern viele. Schon im Herbst 2022 hatte der Elternausschuss unsere Zeitung kontaktiert, um darauf aufmerksam zu machen, dass durch die Kündigung der Erzieherin der Personalengpass noch weiter vorangetrieben werde. Was zwangsläufig dazu führe, dass künftig weniger Kinder in der Einrichtung betreut werden könnten: Die Zahl der Kitaplätze sei von 65 auf 55 reduziert worden, damit das Personal mit der Arbeit überhaupt noch hinterherkommen könne.

Beim neuerlichen Gerichtstermin unterstreicht eine Frau aus dem Elternausschuss, dass sich an dieser Lage nichts geändert habe. Und wie das Schicksal so wollte, waren die Eltern just am Morgen des Termins in einer Mail dazu aufgerufen worden, an diesem Tag die Kinder bitte zu Hause zu lassen: Es habe Krankheitsfälle gegeben, man sei personaltechnisch überlastet in der Kita.

Weiterer Kirchenaustritt droht

Es sei ein „herber Verlust“, so das Ausschussmitglied weiter, dass die Kita die engagierte Erzieherin nun endgültig verloren habe. Die Frau sei sowohl bei den Eltern als auch den Kindern beliebt gewesen. Fakt ist zudem, dass nun eine weitere Erzieherin der besagten Koblenzer Kita aus der Kirche austreten möchte. Der Termin dafür sei bereits gemacht, erklärte die Frau unserer Zeitung. Auch der Vater eines Kindes, das besagten Kindergarten besucht, hat die Nase voll, will der Institution sehr zeitnah den Rücken kehren, wie er vor dem Neuen Justizzentrum in der Deinhardpassage glaubhaft versichert.

Weil ein Vergleich zustande gekommen war, musste das Arbeitsgericht im vorliegenden Fall kein Urteil sprechen, also nicht darüber befinden, ob die Kündigung wegen des Kirchenaustritts nun rechtens war oder nicht. Doch verwies die Kammer durchaus darauf, dass die Loyalitätspflicht im Arbeitsvertrag nun einmal gefordert sei – als eine zentrale Bedingung für die Fortdauer der Anstellung.

Hintergrund: Im kirchlichen Arbeitsrecht, das unlängst novelliert wurde, hieß und heißt es weiterhin, dass man Loyalitätspflichten zu erfüllen hat, ist man bei Kirchen oder kirchlichen Einrichtungen angestellt. Als ziemlich sicherer Kündigungsgrund gilt weiterhin der Kirchenaustritt.

Top-News aus der Region

Weitere regionale Nachrichten