Rechtsanspruch nach den Ferien
Was Eltern jetzt zur neuen Ganztagsschule wissen müssen
Hausaufgabenbetreuung gehört in vielen Ganztagsschulen zum Konzept. Nach den Sommerferien haben Grundschulkinder in Rheinland-Pf
Hausaufgabenbetreuung gehört in vielen Ganztagsschulen zum Konzept. Nach den Sommerferien haben Grundschulkinder in Rheinland-Pfalz erstmals einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung. Kann er überall umgesetzt werden?
Bernd Weißbrod. picture alliance/dpa

Bieten ab August alle Grundschulen in Rheinland-Pfalz eine Ganztagsbetreuung an? Was passiert in den Ferien? Und was kostet Eltern der neue Rechtsanspruch? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

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Nach den Sommerferien haben Grundschulkinder in Rheinland-Pfalz erstmals einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung. Mit Beginn des kommenden Schuljahres gilt das zunächst für die Erstklässler, dann kommt jedes Jahr eine weitere Klasse hinzu. Nach den Sommerferien 2029 soll jedes Grundschulkind garantiert eine ganztägige Betreuung erhalten.

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