Kommunen entscheiden, ob sie den Bewegungsradius einschränken - Doch manchmal hat das Land das letzte Wort
Wann droht die 15-Kilometer-Regel? Kommunen entscheiden, ob sie den Bewegungsradius einschränken
Psychische Belastung durch Corona
Vielen Menschen fällt das Durchhalten in der Corona-Krise immer schwerer. Foto: Sina Schuldt/dpa
Sina Schuldt/dpa. dpa

Worms/Rheinland-Pfalz. Die Zahl der Corona-Neuinfektionen bleibt trotz des harten Lockdowns seit Mitte Dezember relativ hoch. In Rheinland-Pfalz können die Kommunen deshalb ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohner die sogenannte 15-Kilometer-Regel anwenden und in ihrem Verwaltungsgebiet die Bewegungsfreiheit der Bürger ab der Ortsgrenze einschränken. Dies geht allerdings nur in Absprache mit der Landesregierung. In Mainz ist man von dieser Verteilung der Verantwortlichkeiten überzeugt, und auch der Vorsitzende des rheinland-pfälzischen Landkreistages hält dieses Vorgehen grundsätzlich für richtig.

Lesezeit 4 Minuten
Ein Blick in die anderen Bundesländer offenbart allerdings unterschiedlichste Auffassungen zur Begrenzung der Bewegungsfreiheit: Teilweise verzichten Länder darauf, an anderer Stelle wird über die Anordnung der Regel zentral durch das jeweilige Gesundheitsministerium entschieden.

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