Rheinland-Pfalz
Wahl zum ehrenamtlichen Bürgermeister: Frist für die Bewerber läuft am 22. April ab
Landtagswahlen Sachsen - Wahllokal
Bis es am 9. Juni zur Stimmabgabe bei den Kommunalwahlen kommt, müssen Bewerber für das Amt des Ortsbürgermeisters oder Ortsvorstehers noch einiges beachten. Die Bewerbungsfrist läuft am 22. April ab. Foto: dpa/Hendrik Schmidt
Hendrik Schmidt. picture-alliance/ dpa

In Hunderten Gemeinden wählen die Bürger am 9. Juni einen Bürgermeister oder einen Ortsvorsteher. Was muss jemand beachten, der für das Amt kandidieren will? Im zweiten Teil unserer Serie "Die Wahl im Blick" zeigen wir außerdem, was passiert, wenn ein Kandidat keine Mehrheit findet.

Aktualisiert am 29. März 2024 09:34 Uhr
Mit der Kommunalwahl 1994 hat das Land Rheinland-Pfalz die Urwahl der ehrenamtlichen Bürgermeister und mit der darauffolgenden Kommunalwahl 1999 auch der Ortsvorsteher eingeführt. Die Wahl erfolgt für fünf Jahre. Doch was muss bei einer Kandidatur berücksichtigt werden, wie läuft eine solche Urwahl ab?

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Weitere regionale Nachrichten