Bis es am 9. Juni zur Stimmabgabe bei den Kommunalwahlen kommt, müssen Bewerber für das Amt des Ortsbürgermeisters oder Ortsvorstehers noch einiges beachten. Die Bewerbungsfrist läuft am 22. April ab. Foto: dpa/Hendrik Schmidt Hendrik Schmidt. picture-alliance/ dpa
In Hunderten Gemeinden wählen die Bürger am 9. Juni einen Bürgermeister oder einen Ortsvorsteher. Was muss jemand beachten, der für das Amt kandidieren will? Im zweiten Teil unserer Serie "Die Wahl im Blick" zeigen wir außerdem, was passiert, wenn ein Kandidat keine Mehrheit findet.
Mit der Kommunalwahl 1994 hat das Land Rheinland-Pfalz die Urwahl der ehrenamtlichen Bürgermeister und mit der darauffolgenden Kommunalwahl 1999 auch der Ortsvorsteher eingeführt. Die Wahl erfolgt für fünf Jahre. Doch was muss bei einer Kandidatur berücksichtigt werden, wie läuft eine solche Urwahl ab?