In Hunderten Gemeinden wählen die Bürger am 9. Juni einen Bürgermeister oder einen Ortsvorsteher. Was muss jemand beachten, der für das Amt kandidieren will? Im zweiten Teil unserer Serie "Die Wahl im Blick" zeigen wir außerdem, was passiert, wenn ein Kandidat keine Mehrheit findet.
Aktualisiert am 29. März 2024 09:34 Uhr
Mit der Kommunalwahl 1994 hat das Land Rheinland-Pfalz die Urwahl der ehrenamtlichen Bürgermeister und mit der darauffolgenden Kommunalwahl 1999 auch der Ortsvorsteher eingeführt. Die Wahl erfolgt für fünf Jahre. Doch was muss bei einer Kandidatur berücksichtigt werden, wie läuft eine solche Urwahl ab?