Ein 63-jähriger Mann aus dem Rhein-Lahn-Kreis ist am Koblenzer Landgericht wegen Verstößen gegen Waffengesetze zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Der 63-jährige Angeklagte hatte sich während des Prozesses in Koblenz selbst als „Waffen-Narr“ bezeichnet, also als leidenschaftlichen Sammler. Das ganze Anwesen des Mannes war zugestellt mit Waffen. Weshalb die Verlesung der Anklageschrift und der darin enthaltenen Auflistung beim Prozessauftakt über 20 Minuten gedauert hatte. Die Rede war unter anderem von panzerbrechender Munition, einem Revolver, halb automatischen Waffen, Pistolen – und etwa 10 Kilogramm des Sprengstoffs TNT. Der 63-Jährige soll zudem über 10.000 Patronen scharfer Munition besessen haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte in Koblenz sogar eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten für den Mann gefordert. Es sei nach der Auslesung des Handys des Angeklagten erwiesen, dass der 63-Jährige mit selbst hergestellter Munition Handel getrieben und die Patronen gewinnbringend weiterverkauft habe. Waffenhandel könne man dem Angeklagten indes nicht nachweisen. Der erhebliche Waffenbestand, der sichergestellt werden konnte, sei vielmehr das Ergebnis der Sammelleidenschaft des Mannes, so die Staatsanwaltschaft.
AK-47 versteckt?
Der Verteidiger des 63-Jährigen, Rechtsanwalt Mathias Schaefer, sagte seinerseits im Plädoyer, dass sein Mandant sich in großen Teilen geständig gezeigt habe. Und ja, das Verhalten des 63-Jährigen sei rechtswidrig und leichtfertig gewesen: „Das will ich gar nicht in Abrede stellen“, sagte Schaefer. Mit Blick auf die gefundenen rund 10 Kilogramm TNT sagte der Verteidiger aber, dass ohne einen sprengwirksamen Zünder überhaupt nichts hätte passieren können. Der Anwalt hatte abschließend zwei Jahre auf Bewährung gefordert – auch deshalb, weil sein Mandant keine Vorstrafen habe.
Die Kammer um Richter Rudolf Lenders folgte den Forderungen der Verteidigung nicht und verurteilte den 63-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Wie der Richter erklärte, habe es mehrere Hausdurchsuchungen bei dem Angeklagten gegeben. Die Waffen sowie Munition hätten teils ganz offen im Haus und Hof des Mannes herumgelegen. Eine AK-47 indes hätten Ermittler bei einer späteren Durchsuchung in einem Versteck im Bereich einer Wandnische entdeckt. Und im Bereich des Schlafzimmers eine Pumpgun sowie eine Schrotflinte – durchgeladen, unmittelbar schussbereit.

Kriegswaffen, 10.000 Patronen und TNT gebunkert
Er nennt sich selbst einen „Waffen-Narr“: der 63-Jährige, der sich nun am Koblenzer Landgericht wegen Verstößen gegen das Waffengesetz verantworten muss. Auch den Sprengstoff TNT besaß er. Um Silvesterböller daraus zu bauen, wie er behauptet?
Der Richter erklärte, dass der 63-Jährige mit Blick auf seine Sammelleidenschaft über die zulässigen Grenzen hinausgegangen sei. Es wurde aber auch betont, dass man dem Mann gewerblichen Waffenhandel nicht nachweisen könne. Mit Blick auf die teils offen herumliegenden und durchgeladenen Waffen, zu denen sich theoretisch auch andere Personen hätten Zugang verschaffen können, sprach Lenders von „hoher Gefährlichkeit“. Dies gelte auch für den Sprengstoff TNT: Ein Gutachter habe dazu ausgesagt, dass im Falle einer Explosion eine erhebliche Gefahr für die Nachbarschaft des 63-Jährigen bestanden hätte, so Lenders.
Aus dem TNT will der 63-Jährige einst Silvesterböller gebastelt haben. Ein „ganz lautes Bamm, ganz kurzes Bamm“ habe das beim Zünden gegeben. Ergebnis – eine „hauchfeine Delle“ in einem Feld, sagte der Angeklagte. Im Haus des 63-Jährigen konnte auch eine Anleitung zum Bau einer Bombe gefunden werden. „Das stammt noch aus meiner Schulzeit“, hatte der Angeklagte beim Prozessauftakt erklärt. Er habe damals einen ziemlichen Hass auf seine Mutter gehabt. „Da hatte ich wirklich Lust, die wegzutun“, sagte der 63-Jährige ganz offen. Er habe sich dann aber wieder eingekriegt – und es doch gelassen. Das nun gesprochene Urteil gegen den Mann ist noch nicht rechtskräftig.