Wachkoma-Fall vor Gericht: Infusion nach Schönheits-OP vertauscht
Mainz
Wachkoma-Fall vor Gericht: Infusion nach Schönheits-OP vertauscht
Mainz. Mehr als ein Jahr nach dem Wachkoma-Fall einer Patientin in einer Mainzer Schönheitsklinik steht der erste Gerichtstermin fest: Am 14 August verhandelt das Mainzer Landgericht über die Schadensersatzforderung des Ehemannes in Höhe von 863.800 Euro.
Mainz. Mehr als ein Jahr nach dem Wachkoma-Fall einer Patientin in einer Mainzer Schönheitsklinik steht der erste Gerichtstermin fest: Für die vom Ehemann der Frau eingeleitete Schadensersatzklage ist am 14. August der sogenannte Gütetermin vor dem Mainzer Landgericht.