Mainz
Wachkoma-Fall vor Gericht: Infusion nach Schönheits-OP vertauscht

Mainz. Mehr als ein Jahr nach dem Wachkoma-Fall einer Patientin in einer Mainzer Schönheitsklinik steht der erste Gerichtstermin fest: Am 14 August verhandelt das  Mainzer Landgericht über die Schadensersatzforderung des Ehemannes in Höhe von 863.800 Euro.

Mainz. Mehr als ein Jahr nach dem Wachkoma-Fall einer Patientin in einer Mainzer Schönheitsklinik steht der erste Gerichtstermin fest: Für die vom Ehemann der Frau eingeleitete Schadensersatzklage ist am 14. August der sogenannte Gütetermin vor dem Mainzer Landgericht.

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