Sinzig/Koblenz
Vor zwei Kindern in Sinzig onaniert? Mann wird nicht bestraft

Ein 44-Jähriger soll sich auf dem Sinziger Kirchplatz vor zwei Kindern sexuell befriedigt haben - bekommt aber keine Strafe.

dpa

Sinzig/Koblenz. Er soll sich in Sinzig auf dem Kirchplatz vor zwei Kindern sexuell befriedigt haben - bekommt aber keine Strafe: Das Landgericht Koblenz hat das Verfahren gegen den 44-Jährigen eingestellt.

Von unserem Redakteur Hartmut Wagner

Der Mann, der psychisch krank und wegen eines ähnlichen Delikts vorbestraft ist, verweigerte im Prozess die Aussage. Aber ein Zeuge (45) belastete ihn schwer: „Er hat die Kinder angeguckt und sich dabei befriedigt. Da muss man nichts beschönigen.“

So kam es laut Anklage zu der Sextat in Sinzig: Am 14. Juni 2012 gegen 17.30 Uhr sitzt der Mann in einem Café auf dem Kirchplatz und bestellt eine Tasse Kaffee. Alles scheint normal. Dann fasst sich der Mann plötzlich in seine Jogginghose, manipuliert dort an seinem Penis und beobachtet zwei Kinder im Alter von fünf und sechs Jahren. Ein Zeuge, der damalige Verlobte der Café-Chefin, guckt zwei Minuten ungläubig zu. Dann rennt er auf den Mann zu, brüllt ihn an und wirft ihn aus dem Café.

„Das waren eindeutige Bewegungen“, sagte der Zeuge im Prozess. Er habe überhaupt keinen Zweifel daran, dass der Mann onanierte. Auch wenn dieser erst fragte „Was hab ich gemacht?“ und dann behauptete: Er sei Moslem, habe sich gerade intim rasiert und müsse sich kratzen, da es juckt.

Der Zeuge vertrieb den Mann. Laut dessen Aussage ging dieser ein paar Meter weiter, setzte ich auf eine Bank, beobachtete erneut Kinder – und befriedigte sich. Der Zeuge verständigte die Polizei.

Der mutmaßliche Sextäter kam nach Koblenz in Untersuchungshaft, wurde aber nach sechs Wochen entlassen. Die Polizei hatte bei ihren Ermittlungen erhebliche Schwierigkeiten. Sie hatte zwar die belastende Aussage des Zeugen, aber keine entsprechende Aussage der zwei mutmaßlichen Opfer. Ein Kind sagte, es habe nichts gesehen. Das andere sagte gar nicht aus. Es erschien nicht zum Aussagetermin auf dem Polizeirevier, da seine Eltern dies nicht wollten.

Laut einem Psychiater war der Mann bei der mutmaßlichen Sextat vermindert schuldfähig. Er ist seit Jahren psychisch krank, muss deshalb regelmäßig Medikamente nehmen. Wenn er sie künftig nimmt, so der Psychiater, sind keine weiteren schweren Straftaten von ihm zu erwarten. Er sei keine Gefahr für die Allgemeinheit.

Das Gericht stellte das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft gemäß der Strafprozessordnung (Paragraf 153) ein. Der Anwalt des Mannes forderte, dass der 44-Jährige für die Zeit in Untersuchungshaft eine Entschädigung erhält. Doch das Gericht lehnte ab, da die Inhaftierung nicht grob unverhältnismäßig war.

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