Joachim Paul, Mitglied der rheinland-pfälzischen Alternative für Deutschland (AfD), hat strafrechtlichen Ärger wegen eines von ihm online verbreiteten Videos: Der gegen ihn erlassene Strafbefehl ist rechtskräftig. Harald Tittel. picture alliance/dpa
Der AfD-Landtagsabgeordnete Joachim Paul hat den Einspruch gegen einen Strafbefehl zurückgezogen, der im Zuge eines Ermittlungsverfahrens beim Amtsgericht Koblenz gegen ihn erlassen worden war: Es geht um ein Video, das Paul online verbreitet haben soll. Der Strafbefehl ist damit nun rechtskräftig.
Im März war bekannt geworden, dass im Ermittlungsverfahren wegen der Online-Verbreitung eines Videos Strafbefehl gegen Joachim Paul (AfD) erlassen worden war. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte dies beim Amtsgericht Koblenz beantragt, der Befehl gegen den rheinland-pfälzischen AfD-Landtagsabgeordneten wurde erlassen und zugestellt: Er sah eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen vor – über die genaue Höhe der Strafe wurde seinerzeit keine Angabe ...