Rheinland-Pfalz
Video von gedemütigtem Mädchen verbreitet: Strafbefehl gegen Koblenzer AfD-Politiker Joachim Paul ist rechtskräftig
Der AfD-Abgeordnete Joachim Paul
Joachim Paul, Mitglied der rheinland-pfälzischen Alternative für Deutschland (AfD), hat strafrechtlichen Ärger wegen eines von ihm online verbreiteten Videos: Der gegen ihn erlassene Strafbefehl ist rechtskräftig.
Harald Tittel. picture alliance/dpa

Der AfD-Landtagsabgeordnete Joachim Paul hat den Einspruch gegen einen Strafbefehl zurückgezogen, der im Zuge eines Ermittlungsverfahrens beim Amtsgericht Koblenz gegen ihn erlassen worden war: Es geht um ein Video, das Paul online verbreitet haben soll. Der Strafbefehl ist damit nun rechtskräftig.

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Im März war bekannt geworden, dass im Ermittlungsverfahren wegen der Online-Verbreitung eines Videos Strafbefehl gegen Joachim Paul (AfD) erlassen worden war. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte dies beim Amtsgericht Koblenz beantragt, der Befehl gegen den rheinland-pfälzischen AfD-Landtagsabgeordneten wurde erlassen und zugestellt: Er sah eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen vor – über die genaue Höhe der Strafe wurde seinerzeit keine Angabe gemacht.

Joachim Paul hatte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl eingereicht – jetzt teilte das Amtsgericht auf Anfrage unserer Zeitung mit: Der AfD-Politiker hat diesen Einspruch am 21. Mai zurückgezogen. „Der Strafbefehl ist seit diesem Tag rechtskräftig“, teilte Regine Förger, Richterin und Pressesprecherin am Amtsgericht Koblenz, mit. Zu einer Hauptverhandlung kommt es nicht mehr. Wie hoch die zu zahlende Strafe nun ist, ließ auch die Sprecherin offen mit dem Hinweis darauf, dass ansonsten unter anderem Rückschlüsse auf Pauls Einkommen zu ziehen seien.

Unverpixeltes Video veröffentlicht

Dem AfD-Landtagsabgeordneten und Koblenzer Stadtratsmitglied Paul wird mit dem Strafbefehl zur Last gelegt, vor etwa einem Jahr auf Twitter – heute heißt der Kurznachrichtendienst X – ein unverpixeltes Video veröffentlicht zu haben, in dem ein Mädchen zu sehen ist, das wiederum von vier anderen Mädchen gedemütigt wird, indem sie es bespucken und schlagen. Das Video kursierte zuvor in sozialen Netzwerken. Paul, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Koblenz, soll das Video in Kombination mit einer politischen Botschaft bis zum Folgetag öffentlich zugänglich gemacht haben.

Die Staatsanwaltschaft ermittelte in der Folge, ob Paul mit diesem Internetbeitrag den höchstpersönlichen Lebensbereich eines Menschen strafbar verletzt haben könnte. Nach Paragraf 201a des Strafgesetzbuchs, bei dem es um die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen geht, ist für diese Tat eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren möglich, hatte die Staatsanwaltschaft bereits früher im Ermittlungsverfahren mitgeteilt.

Den Ermittlungen war zu Beginn dieses Jahres ein Entzug von Pauls Immunität vorausgegangen (wir berichteten). Der Rechtsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags hatte mit der Aufhebung den Weg für die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft freigemacht.

Paul gilt als nicht vorbestraft

Mit dem nun rechtskräftigen Strafbefehl über eine Geldstrafe mit 30 Tagessätzen gilt Paul laut Paragraf 53 des Bundeszentralregistergesetzes als nicht vorbestraft, erklärt Gerichtssprecherin Förger. Die Strafe gegen Paul sei am „unteren Rand“ einzuordnen. Die 30 Tagessätze entsprächen umgerechnet in eine Haftstrafe einem Zeitraum von einem Monat.

Auf Pauls Wählbarkeit oder das Recht, öffentliche Ämter auszuführen, wirkt sich der Strafbefehl ebenfalls nicht aus, erklärt Förger: Laut Strafgesetzbuch, Paragraf 45, verliert jemand, der wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, für fünf Jahre die Fähigkeit, „öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen“.

Pauls Sicht der Dinge

Joachim Paul erklärte auf Anfrage unserer Zeitung, weshalb er sich nun entschlossen habe, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzuziehen: „In dem Verfahren ging es um ein Video, das ich unverpixelt auf X gepostet hatte, um die Gewalt gegen junge Mädchen zu kritisieren und zur Diskussion zu stellen. Die politische Botschaft wurde mir nicht zum Vorwurf gemacht, ich wurde auch nicht vom Opfer angezeigt.“

Leider habe weder die Darlegung seiner Absicht noch die öffentliche Entschuldigung zu der von ihm erwarteten Einstellung geführt. „Angesichts dieser Umstände habe ich mich entschlossen, keine weiteren Rechtsmittel einzulegen“.

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