Ob die 25 Kilometer lange Lücke der A1 in der Eifel geschlossen wird, hängt nun vom Bundesverwaltungsgericht ab. Umweltschützer haben geklagt. Am 5. November wird darüber verhandelt.
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„BVerwG 9 A 17.25“ – so lautet das Aktenzeichen des Verfahrens, über das das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig verhandeln wird. Dabei geht es um die Klage des Bundes für Umwelt- und Naturschutz (BUND) gegen den Lückenschluss der A1 in Eifel.