Koblenz - Eine Frau, die einen über 65-jährigen früheren Arzt heiratet, muss damit rechnen, keine Witwenrente zu bekommen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz jetzt entschieden.
In dem Berufungsprozess klagte ein Ehepaar aus dem Kreis Mayen-Koblenz
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Koblenz – Eine Frau, die einen über 65-jährigen früheren Arzt heiratet, muss damit rechnen, keine Witwenrente zu bekommen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz jetzt entschieden.
In dem Berufungsprozess klagte ein Ehepaar aus dem Kreis Mayen-Koblenz.