Koblenz
Urteil des OLG Koblenz: Hengst bei Paarung verletzt - Keine Entschädigung

Symbolbild

DPA

Koblenz - Die Besitzerin eines Hengstes, der beim Decken einer Stute schwer verletzt worden war und eingeschläfert werden musste, bekommt keine finanzielle Entschädigung. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) entschieden (Az.: 3 U 1486/12).

Koblenz – Die Besitzerin eines Hengstes, der beim Decken einer Stute schwer verletzt worden war und eingeschläfert werden musste, bekommt keine finanzielle Entschädigung. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) entschieden (Az.: 3 U 1486/12). Da bei dem Deckakt auf eine Sicherung der Tiere verzichtet worden sei, habe die Halterin des Araberhengstes keinen Anspruch darauf.

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