Wann kann ich überhaupt wieder reisen?
Angesichts des Lockdowns mag es verwundern: Zwar dürfen Hotels und Ferienwohnungen in Deutschland keine Urlauber empfangen, aber ein Reiseverbot gibt es nicht. Auslandsreisen sind weiterhin möglich. Die Auflagen sind streng: Bei der Rückkehr nach Deutschland besteht aus vielen Ländern Quarantänepflicht, auch ein Corona-Test ist nötig. Das schreckt viele Reisende ab. Ob Hotels in einzelnen deutschen Bundesländern über Ostern Gäste empfangen werden, ist fraglich. Die Tourismusbranche glaubt eher nicht an Ostern, auch wenn etwa TUI wieder Urlauber nach Mallorca fliegen möchte. Berechtigte Hoffnung bestehe auf Sommerurlaub. TUI-Chef Fritz Joussen legte sich schon fest: „Reisen in Europa wird im Sommer 2021 möglich sein – sicher und verantwortungsvoll.“
Wie kann das Reisen wieder leichter möglich werden?
Die Reisebranche setzt große Hoffnungen auf einen digitalen Impfpass. Die technische Umsetzung kann aber noch Monate dauern. Welche Rechte das Dokument dann bringt, sollen die EU-Länder selbst entscheiden. Einige Länder haben bereits Tatsachen geschaffen: Wer nachweislich vollständig geimpft ist oder mit einem Attest belegen kann, dass er eine Corona-Infektion bereits überstanden hat, darf schon jetzt ohne Auflagen einreisen. Das gilt unter anderem auf Madeira oder in Polen, Estland und Georgien. Urlauber sollten stets engmaschig die geltenden Einreisebestimmungen prüfen. Für die Masse an Reisenden, die womöglich erst im Sommer oder später geimpft werden, kommt es vor allem auf den Verlauf der Pandemie an. Die Einstufung von Ländern als Risikogebiete, Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete hängt von den Infektionszahlen ab. Mit diesen Einstufungen gehen auch die Reisewarnungen des Auswärtiges Amtes einher, die Urlaubsreisen derzeit deutlich erschweren.
Kann ich schon bedenkenlos einen Urlaub buchen?
Flüge und Hotels sind buchbar, Veranstalter bieten Pauschalreisen an. Über die Angebote können sich Urlauber zum Beispiel im Reisebüro, in Reisekatalogen oder auf Onlineportalen informieren. Ob diese am Ende auch wie geplant stattfinden, ist eine andere Sache. Buchungen von Pauschalreisen oder einzelnen Leistungen wie Flug oder Unterkunft bedeuten eine rechtliche Verpflichtung. „Ob und unter welchen Voraussetzungen sich diese wieder lösen lässt, wenn etwa schon bei der Buchung eine Reisewarnung für das Reiseziel besteht, ist zumindest gerichtlich nicht geklärt“, betont Rechtsexperte Jan Philipp Stupnanek von der Verbraucherzentrale NRW. Das heißt: Es besteht das Risiko, dass Reisende auf Kosten sitzen bleiben.
Kann ich eine gebuchte Reise später ohne Gebühren absagen?
Das hängt auch von der Reiseform ab. „Von einem Pauschalreisevertrag können Verbraucher dann kostenfrei zurücktreten, wenn unvermeidbare außergewöhnliche Umstände die Reise erheblich beeinträchtigen“, erklärt Stupnanek. Ein starkes Indiz dafür sei eine Reisewarnung. Doch auch ohne sie kann man stark beeinträchtigt sein. Ein Pauschalurlauber braucht gute Argumente, um kostenlos vom Vertrag zurücktreten zu können. Diese sind meist erst kurzfristig gegeben. Daher rät Reiserechtsexperte Ernst Führich, eine Pauschalreise erst vier bis fünf Wochen vor dem Abreisetermin zu stornieren, wenn man sie nicht antreten möchte. „Bei einzeln gebuchten Reiseleistungen besteht ein Recht auf kostenfreie Stornierung nur, wenn es vertraglich vereinbart wurde“, erläutert Stupnanek. Reisende müssen sich also zum Beispiel informieren, ob eine Fluggesellschaft aufgrund der Pandemie eine kostenlose Umbuchung ermöglicht. Ansonsten gilt: Die Leistung muss bezahlt werden. Bei der Buchung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern im Ausland müssen Reisende aufpassen. Hier gilt bei Individualbuchungen das Recht des jeweiligen Landes. Bleibt zum Beispiel die Grenze zu, hat ein Urlauber mit einer Ferienhausbuchung im Zweifel Pech gehabt. Den Aufenthalt muss er zahlen, obwohl er nicht anreisen kann.
Worauf sollte ich beim Buchen achten?
Viele Reiseveranstalter bieten gegen Aufpreis sogenannte Flex-Tarife an: Der Kunde zahlt etwas mehr, darf aber später noch kurzfristig ohne Angaben von Gründen kostenlos umbuchen oder stornieren. Reisende prüfen am besten, welche Konditionen genau gelten und ob das Angebot auch wirklich für die ausgewählte Reise gilt. Wer individuell eine Unterkunft bucht, sollte ebenfalls einen Tarif mit kulanter Stornierungsmöglichkeit wählen, um flexibel zu bleiben. Auf Buchungsportalen im Internet lässt sich diese Option meistens wählen, Mitarbeiter im Reisebüro können ebenfalls helfen.
Wo dürfte es in diesem Sommer voll werden?
Beliebt seien traditionell die Destinationen an der Küste und im Alpenraum. „Es ist zu erwarten, dass wie im vergangenen Jahr auch die Seenregionen und das Binnenland profitieren“, sagt Norbert Kunz, Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes. „Eine hohe Nachfrage erwarten wir auch für Camping, Bootstourismus und Urlaub auf dem Bauernhof.“ Im Ausland stehen laut DRV Griechenland und die Türkei auf der Beliebtheitsskala ganz weit oben. Spanien dürfte erwartungsgemäß auch wieder viele Urlauber anlocken, vor allem Mallorca. Philipp Laage