Mainz
Untersuchung verweigert: Fristlose Kündigung

Mainz - Die Weigerung, sich von einem Amtsarzt begutachten zu lassen, kann einen Arbeitnehmer den Job kosten. Das geht aus einem am Montag bekanntgewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor.

Lesezeit 1 Minute
Mainz – Die Weigerung, sich von einem Amtsarzt begutachten zu lassen, kann einen Arbeitnehmer den Job kosten. Das geht aus einem am Montag bekanntgewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Demnach ist in diesen Fällen nicht nur eine ordentliche, sondern sogar eine fristlose Kündigung zulässig (Az.

Top-News aus der Region

Weitere regionale Nachrichten