Wenn ab 1. Juli eine neue Mautpflicht greift, kommen zusätzliche Ausgaben auf zahlreiche Unternehmen zu, beklagt die Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern Rheinland-Pfalz. Denn die Mautpflicht, die bislang nur für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen gilt, wird dann auf Nutzfahrzeuge von mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse ausgeweitet. Davon ausgenommen sind laut der IHK-Arbeitsgemeinschaft Handwerker und handwerksähnliche Berufe. Doch von dieser Befreiung profitierten „nicht alle Berufe, die mit dem Handwerk vergleichbar sind“.
So gelte die Mautbefreiung beispielsweise nicht für Gartenbaubetriebe, Hausmeisterservices, Veranstaltungstechnik und Messebauer – während Gebäudereiniger, Elektriker, Trockenbauer oder Raumausstatter „mit sehr ähnlichen Tätigkeitsfeldern“ davon profitierten. „Mit der Regelung, handwerksähnliche Berufe ebenso wie Handwerker von der Maut auszunehmen, folgt die Bundesregierung unseren Forderungen“, wird Arne Rössel, Hauptgeschäftsführer der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz, in der Pressemitteilung zitiert. „Die konkrete Umsetzung ist jedoch nicht sachgerecht. Denn sie schließt Unternehmen von der Befreiung aus, die ähnlich wie Handwerker arbeiten.“
Wer begünstigt ist und wer nicht, richtet sich nach Listen, die nicht zum Zweck der Mautbefreiung erstellt wurden.
Arne Rössel, Hauptgeschäftsführer der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz
Verärgert über die neue Mautregelung zeigt sich auch der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL), der dazu mehrere Mitteilungen veröffentlicht hat. Transportiere ein Dachdecker mit seinem Fünf-Tonner Material zur Dachbegrünung, könne er das weiterhin mautfrei erledigen. Tue dies ein Garten- und Landschaftsbau-Unternehmen ab 1. Juli, zahle es auf Autobahnen und den meisten Bundesstraßen Maut. Das Bundesverkehrsministerium argumentiere, dass der Garten- und Landschaftsbau zur Landwirtschaft zähle und somit nicht unter die Handwerkerausnahme fallen könne, erklärt der BGL unserer Zeitung.
Ein vom BGL beauftragtes Rechtsgutachten stelle einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsprinzip des Grundgesetzes fest. Zudem komme das Gutachten zu dem Ergebnis, dass die betreffende Formulierung im Bundesfernstraßenmautgesetz den Garten- und Landschaftsbau in die Handwerkerregelung mit einbeziehe. „Da ist eine Klagewelle durch die betroffenen Garten- und Landschaftsbaubetriebe gegen die nicht rechtskonforme Umsetzung eines Bundesgesetzes vorprogrammiert“, wird BGL-Präsident Thomas Banzhaf dazu in einer Verbandsmitteilung zitiert.
Wettbewerbsnachteil bei längeren Anfahrtswegen
“Wer begünstigt ist und wer nicht, richtet sich nach Listen, die nicht zum Zweck der Mautbefreiung erstellt wurden“, erläutert Arne Rössel, Hauptgeschäftsführer der IHK-Arbeitsgemeinschaft. „Entsprechend willkürlich erscheinen vielen Unternehmen auch die Ergebnisse.“ Durch längere Anfahrtswege erlitten Betriebe aus ländlichen Regionen durch die Maut einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Mitbewerbern aus Ballungsräumen. Im ländlich geprägten Rheinland-Pfalz mache sich dies besonders bemerkbar. „Das europäische Recht würde hier sehr wohl Ausnahmen zulassen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden“, wird Rössel zitiert. „Diese Spielräume müssen genutzt werden.“
Aus Sicht der Wirtschaft, so die IHK-Arbeitsgemeinschaft, müsse die Liste der mautbefreiten Berufe durch das Bundesverkehrsministerium und das Bundesamt für Logistik und Mobilität erweitert werden. Denn selbst wenn kostenpflichtige Routen kaum genutzt würden und laufende Mautkosten vernachlässigbar gering seien, könne sich „schon die Umrüstung der Fahrzeuge auf mehrere tausend Euro belaufen“, so Rössel.
Umsetzung in der Praxis lässt Fragen offen
Unklarheit herrsche auch über die Umsetzung der neuen Regelung. Betroffene Unternehmen wüssten aktuell nicht, „welche ihrer Fahrten von der Maut ausgenommen sind und welche nicht“, schreibt die IHK-Arbeitsgemeinschaft. Der Transport „handwerklich hergestellter Güter zum Kunden“ sei etwa von der neuen Mautpflicht ausgenommen. Bei „gemischten Fahrten“ gehe es um den Schwerpunkt der Fahrt, was im Alltag schwer abzugrenzen sei und rechtliche Unsicherheit mit sich bringe.
Von der neuen Mautregelung betroffen sind auch rollende Supermärkte. Darauf weist die Fraktion der Freien Wähler im rheinland-pfälzischen Landtag hin. „Wenn ich an meine dünn besiedelte Heimat, die Eifel, denke, dann sind rollende Supermärkte von elementarer Bedeutung für die Versorgung der älteren und eingeschränkt mobilen Menschen vor Ort“, wird der Fraktionsvorsitzende Joachim Streit in einer Pressemitteilung zitiert. Er fordert, die Landesregierung solle „ihren guten Draht zu Verkehrsminister Volker Wissing nutzen, um ihn zum Umdenken zu bewegen“.