Um welche Beschwerden sich die Bürgerbeauftragte des Landes kümmert
Um welche Beschwerden sich die Bürgerbeauftragte des Landes kümmert: Autoschild unter Nazi-Verdacht
Barbara Schleicher-Rothmund (SPD)
dpa

Rheinland-Pfalz. Straßenverkehrsbehörden können Kennzeichen verbieten. Denn manche Abkürzung gilt als versteckter Nazi-Code. In einem Fall im Land trieben es die Zulassungsstellen 2018 aber zu weit. Ein Bürger, der aus Ludwigshafen in den Rhein-Pfalz-Kreis zog, wünschte sich passend zu den Anfangsbuchstaben seines Vor- und Nachnamens ein Kürzel mit „RP-SD“ auf dem Nummernschild. Daraus wurde ein Fall.

Das geht nicht, schmetterte ihn die Zulassungsstelle ab. Denn die Abkürzung „SD“ stehe für „Sicherheitsdienst des Reichsführers SS“. Nach einer Beschwerde über die abenteuerliche Absage schaltete sich die rheinland-pfälzische Bürgerbeauftragte Barbara Schleicher-Rothmund ein.

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