Bund will Prozesse per Video aufzeichnen - Weshalb Richter und Ankläger in Rheinland-Pfalz mehr als skeptisch sind : Strafprozesse als Video aufnehmen: Schüchtern Kameras Zeugen nur ein?
Bund will Prozesse per Video aufzeichnen - Weshalb Richter und Ankläger in Rheinland-Pfalz mehr als skeptisch sind
Strafprozesse als Video aufnehmen: Schüchtern Kameras Zeugen nur ein?
Dass Zivilprozesse per Videoschalte geführt werden, ist seit der Coronapandemie keine Seltenheit mehr. Aber nun geht es um eine andere Dimension: Das Bundesjustizministerium will, dass Strafprozesse an Land- und Oberlandesgerichten in Ton und Bild dokumentiert werden. Das stößt nicht nur bei rheinland-pfälzischen Gerichten und Staatsanwaltschaften auf große Abwehr. Anwälte loben den Vorstoß allerdings. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa Hauke-Christian Dittrich/dpa
Hier lauter Aufschrei, dort großer Applaus: Dies schallt Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) beim Plan entgegen, Strafprozesse in Ton und Bild an Land- und Oberlandesgerichten aufzuzeichnen. Generalstaatsanwälte und Richter lehnen dies ab – nicht nur in Rheinland-Pfalz. Strafverteidiger fordern hingegen die Videotechnik vehement. Ob den Mandanten nicht eher mulmig dabei ist?
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Hintergrund: Für Buschmann ist es überfällig, Inhalte der Hauptverhandlung an Landgerichten und Oberlandesgerichten digital in Ton und Bild aufzuzeichnen. Bisher müssen sich Richter, Ankläger und Verteidiger Notizen machen, wenn Zeugen oder Gutachter befragt werden.