Rheinland-Pfalz - Der Verfassungsgerichtshof (VGH) will am 4. April im Eilverfahren darüber beraten (und voraussichtlich auch entscheiden), welcher Stimmzettel den Rheinand-Pfälzern bei den Kommunalwahlen am 25. Mai vorgelegt werden darf.
Nach einem Warnschuss des VGH in Koblenz, wonach dem Staat amtliche Wahlbeeinflussung verboten ist, lassen die rot-grünen Landtagsfaktionen ihr eigenes Gesetz lieber höchstrichterlich überprüfen. Das Risiko, dass die Wahlen am Ende für ungültig erklärt werden könnte, ist auch ihnen zu groß geworden.