Streit um Landesjagdgesetz
So reagiert Ministerium auf Kritik der Kreisjagdmeister
Die Neufassung des Landesjagdgesetzes lässt die Wogen hochschlagen. Am Donnerstag soll sie im Landtag beraten werden (Symbolbild).
Patrick Pleul. picture alliance / dpa

Die Neufassung des rheinland-pfälzischen Landesjagdgesetzes soll am Donnerstag im Landtag beraten werden. Im Vorfeld schlagen die Wogen weiter hoch. Kritik kam auch von den Kreisjagdmeistern im Land. Jetzt liegt eine Reaktion aus dem Ministerium vor.

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Mit einem mehrseitigen Schreiben aus der Feder von Staatssekretär Erwin Manz (Grüne) hat das Umweltministerium am Mittwoch auf die Kritik der rheinland-pfälzischen Kreisjagdmeister (KJMs) an der Neufassung des Landesjagdgesetzes reagiert. 23 von 24 KJMs hatten eine Resolution unterzeichnet, in der gefordert wird, die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der Novellierung überprüfen zu lassen – am Donnerstag soll der Gesetzesentwurf in Erster Beratung ins Landtagsplenum eingebracht werden.

„Uns Kreisjagdmeistern als Ehrenbeamte der Landkreise in RLP stellen sich schwerwiegende Fragen zur fehlenden organisatorischen und personellen Trennung des Betriebs Landesforsten von der jagdbehördlichen Aufsichtsfunktion. Aus unserer Sicht kollidieren subjektive Bewirtschaftungsinteressen mit gesetzlichen, streng objektiven und definierten Aufsichtspflichten“, heißt es in der Einleitung der Resolution, über die unsere Zeitung jetzt berichtet hat. Deren Initiator Rüdiger Klotz, KJM im Rhein-Lahn-Kreis, hatte die Resolution bereits im März an die Landesregierung sowie die Landtagsfraktionen verschickt.

Manz bestätigt in seiner Antwort, die unserer Zeitung seit Mittwoch vorliegt, dass dieses Schreiben vom 26. März datiert. Ministerin Katrin Eder (Grüne) habe ihn gebeten, zu antworten. Mit „Verwunderung“ habe Manz das Schreiben der KJMs zur Kenntnis genommen, schreibt er: „Ihre gravierenden Bedenken gegen die Struktur der oberen und obersten Jagdbehörden in Rheinland-Pfalz basieren auf nicht zutreffenden Annahmen über Struktur und Aufgaben dieser Behörden.“

Die KJMs befürchten, dass es durch die Neufassung des Gesetzes zu Verschiebungen bei den Befugnissen kommt: „Wenn das neue Gesetz in der jetzt vorliegenden Form vom Landtag beschlossen wird, dann wird die Jagd künftig noch stärker von der Forstverwaltung kontrolliert – nach Vorgaben, die sich der Forst selbst gibt, bei deren Einhaltung er sich dann auch selbst kontrolliert“, hatte Klotz gesagt. Er und seine Amtskollegen befürchten, dass die KJM und die Unteren Jagdbehörden (bei den Landkreisen angesiedelt) entmachtet werden.

Diesen Befürchtungen widerspricht Manz energisch. Er verweist auf organisatorische und personelle Trennungen zwischen Forst- und Jagdverwaltung einerseits sowie dem Landesbetrieb Landesforsten andererseits. „Ihre Annahme von ,unvermeidlichen und offensichtlichen Interessenskollisionen’ der Zentralstelle der Forstverwaltung wird nicht belegt oder begründet, sodass die Forderung nach grundlegender Reorganisation nicht nachvollzogen werden kann“, heißt es unter anderem. Manz weist weitere Kritikpunkte der KJMs als nicht substantiiert, nicht zutreffend oder eben als nicht nachvollziehbar zurück.

„Sie erwarten zu Recht, dass Ihrer Arbeit der gebotene Respekt entgegengebracht wird“, schreibt Manz an die Adresse von Rüdiger Klotz und betont, dass die Institution der KJMs im Gesetzentwurf bewahrt werde. „Ihre grundlegenden Vorbehalte gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden und Zweifel am pflichtgemäßen Handeln der Bediensteten der Forstverwaltung, mit denen Sie häufig seit vielen Jahren zusammenarbeiten, irritieren daher sehr“, formuliert der Staatssekretär – und wünscht sich gleichermaßen Respekt für diese Kolleginnen und Kollegen.

„Wir sind zunächst einmal enttäuscht, dass es so lange gedauert hat, bis das Ministerium auf unsere Resolution reagiert – offenbar musste es erst eine Veröffentlichung in der Zeitung geben“, sagt Rüdiger Klotz in einer ersten Reaktion. Er ergänzt, auch im Namen der weiteren Kreisjagdmeister, die die Resolution unterzeichnet hatten: „Unsere Sorgen kann der Staatssekretär mit seinem Schreiben nicht zerstreuen.“

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