Wann eine Ausgangssperre gilt, welche Geschäfte offen bleiben und mit wem Sport noch erlaubt ist: Ein Überblick
So greift die Bundesnotbremse im Land: Ein Überblick
Kein Mensch, nirgends: Ausgangssperren sind ein Mittel der Bundesnotbremse. In Rheinland-Pfalz – wie hier in Koblenz – gelten diese aber vielerorts ohnehin schon.
picture alliance/dpa

Rheinland-Pfalz. Mit dem erweiterten Infektionsschutzgesetz sollen für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt in Deutschland einheitliche Regeln gelten, sobald an drei Tagen die Zahl neuer Corona-Ansteckungen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche über 100 steigt. Die Regeln weichen von denen der bisherigen Notbremse in Rheinland-Pfalz in einigen Punkten ab. Doch Bundesrecht bricht auch hier Landesrecht: Sobald das Gesetz unter Dach und Fach ist, sollen die Änderungen in der 19. Corona-Verordnung des Landes festgeschrieben werden. Am gestrigen Donnerstag passierte das Gesetz den Bundesrat, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnete es, nun wurde es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Was bedeutet das für die Menschen in Rheinland-Pfalz? Wir beantworten wichtige Fragen:

Lesezeit 3 Minuten
Wer darf wen treffen? Es darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Bislang galt das nur für Kinder bis 6 Jahre. Für Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts gilt die Kontaktbeschränkung nicht.

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