Sicherungsverwahrung: Zimmer statt Zelle

Ein „Zimmer“ und keine „Zelle“ mehr: Die Unterbringung Sicherungsverwahrter muss sich laut Bundesverfassungsgericht deutlich vom Strafvollzug unterscheiden. Die Justizvollzugsanstalt Diez hat deshalb angebaut.
Thomas Frey
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