Ein Gespräch mit dem Koblenzer Oberstaatsanwalt Sven von Soosten, der dort die Abteilung für sexuelle Gewalt in der Familie leitet
Sexuelle Gewalt in der Familie: Die Täter sind den Kindern oft bekannt – Oberstaatsanwalt Sven von Soosten im Interview
Kindesmissbrauch findet meist in der Familie statt. Nur in seltenen Fällen kennt das Opfer den Täter vorher nicht. Foto: dpa
picture alliance / dpa

Die Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes (BKA) hat gezeigt, dass es im vergangenen Jahr deutlich mehr Fälle von sexueller Gewalt gegen Kinder gegeben hat (wir berichteten). Unsere Zeitung hat zu diesem Themenkomplex nun ein Gespräch mit dem Koblenzer Oberstaatsanwalt Sven von Soosten geführt. Der 62-Jährige hat jahrzehntelange Erfahrung mit der Thematik und leitet in der Staatsanwaltschaft Koblenz die Abteilung „Gewalt in engen sozialen Beziehungen und Familien sowie Sexualdelikte“. Hier das Interview im Wortlaut:

Bis zu welchem Alter zählt man rechtlich gesehen als Kind? Kinder sind vor dem Gesetz Personen unter 14 Jahren.

Gibt es in Rheinland-Pfalz seit den Corona-Lockdowns mehr Anzeigen und Verhandlungen wegen sexuellen Missbrauchs, gar schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern?

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