Düsseldorf/Altenahr – Der Serienvergewaltiger aus der Eifel muss für zehn Jahre hinter Gitter. Der 46-Jährige wird in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht.
Das gab der Vorsitzende Richter Rudolf Wolff am Montag am Düsseldorfer Landgericht bekannt. Damit ging der Prozess bereits am zweiten Verhandlungstag zu Ende. Ein Gutachter hatte zum Auftakt vor zwei Wochen gesagt, der Angeklagte leide unter krankhafter Sexsucht, die aber therapierbar sei. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft gefordert, die Verteidigung acht Jahre.
Der Angeklagte bat erneut um Verzeihung: „Ich kann mich nur bei allen entschuldigen.“ Der Gutachter hielt eine anschließende Sicherungsverwahrung für nicht angebracht. Die Tränen, die der Angeklagte vor Gericht gezeigt habe, seien echt. „Wenn jemand unter seiner eigenen Sexsucht leidet, dann ist das therapierbar“, hatte der Gutachter gesagt.
Sollte der Vergewaltiger vor Ablauf der Haftzeit als geheilt eingestuft werden, muss er den Rest der Strafe im Gefängnis absitzen. Gilt er bei Ablauf der Strafe weiterhin als gefährlich, kann er nach Angaben des Staatsanwalts auch länger in der Psychiatrie festgehalten werden. Der Familienvater aus Altenahr in Rheinland-Pfalz musste sich wegen Vergewaltigung und versuchter Vergewaltigung in neun Fällen vor Gericht verantworten. Ihm wurden Taten von 1998 bis Anfang dieses Jahres in Köln, Bonn, Düsseldorf, Aachen und Krefeld zur Last gelegt. In einem der Fälle wurde das Verfahren am Montag allerdings eingestellt.
Staatsanwalt Eberhard Harings sagte, der Angeklagte sei immer maskiert und mit einem Messer vorgegangen. Er habe sich völlig arglose Frauen als Opfer ausgesucht. Als strafmildernd wertete Harings das Geständnis, das den Frauen erspart habe, als Zeuginnen vor Gericht erscheinen zu müssen.
Der Verteidiger des Angeklagten sagte, sein Mandant sei Triebtäter im eigentlichen Sinn des Wortes. Er habe die Delikte nicht aus Spaß am Leid der Opfer begangen. Nicht verhandelt wurden Taten, die der Mann in Belgien und in den Niederlanden begangen haben soll.
Für Empörung sorgte der Schlosser außerdem mit Delikten, für die er juristisch nicht belangt werden kann: Der Mann hatte sich in den vergangenen 20 Jahren rund 1000 Mal Frauen mit einer Mitleidsmasche genähert. Er täuschte eine Behinderung vor und bat etwa beim Toilettengang um Hilfe. Etwa 150 Frauen hatte er dabei überreden können, ihn zu befriedigen.