Rheinland-Pfalz – Wenn ein Schüler eine Schlägerei anzettelt und seine Mitschüler verletzt, kann die Schule ihn ausschließen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden (Az.: 7 L 616/11.KO).
Im konkreten Fall ging es um einen Schüler an der Berufsschule in Boppard (Rhein-Hunsrück-Kreis), der im Mai mit drei anderen Jungen dem Exfreund seiner Freundin in Koblenz aufgelauert haben soll, weil dieser ihr eine SMS ...