Schüsse auf Polizisten in Anhausen waren Notwehr: BGH hebt Urteil gegen Hells Angel auf
Durch die Haustür wurde der Polizist erschossen.
Fotos: Rühle/dpa
Karlsruhe/Koblenz/Anhausen - Die Erschießung eines rheinland-pfälzischen Polizisten durch ein Mitglied der Hells Angels bleibt ohne strafrechtliche Folgen. Der BGH sprach den Angeklagten frei.
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Karlsruhe/Koblenz/Anhausen – Die Erschießung eines rheinland-pfälzischen Polizisten durch ein Mitglied der Hells Angels bleibt ohne strafrechtliche Folgen.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil des Landgerichts Koblenz auf und sprach den Angeklagten frei.