Das Verwaltungsgericht Koblenz musste sich mit dem Skandal um die Lebenshilfe Rhein-Lahn und ihren Kindergarten befassen. Denn die Kreisverwaltung Rhein-Lahn wollte mit einer Klage erreichen, dass das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung seine anteiligen Personalkosten eines Kindergartens für das Jahr 2018 in Höhe von gut 80.000 Euro bezahlt. Jetzt liegt ein Urteil in der Sache vor. Thomas Frey. picture alliance / Thomas Frey/dpa
Der Skandal um die Lebenshilfe Rhein-Lahn und ihren Kindergarten hat immer noch juristische Folgen: Nachdem die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den früheren Landrat eingestellt hat, ging es nun vor dem Verwaltungsgericht um Personalkosten.
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Wenn eine Verwaltung die andere vor den Kadi zerrt, dann geht es entweder um Prinzipielles oder ums Geld. In diesem Fall wurde vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gleich beides behandelt. Denn die Kreisverwaltung Rhein-Lahn wollte mit einer Klage erreichen, dass das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung seine anteiligen Personalkosten eines Kindergartens für das Jahr 2018 in Höhe von gut 80.