Westerburg/Limburg-Weilburg
Rassist (19) unter Terrorverdacht: Prozess gegen Ex-Schüler eines Westerwälder Gymnasiums beginnt
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Das Konrad-Adenauer-Gymnasium in Westerburg (Westerwaldkreis).
Maja Wagener

Die Staatsanwaltschaft wirft einem 19-Jährigen aus dem Kreis Limburg-Weilburg die „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ vor - in Kürze beginnt der Prozess gegen den ehemaligen Schüler des Westerburger Konrad-Adenauer-Gymnasiums.

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Vor der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Limburg beginnt am 18. September das Strafverfahren gegen einen 19-jährigen Terrorverdächtigen aus dem Landkreis Limburg-Weilburg. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt wirft dem Angeklagten die „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ sowie Verstöße gegen das Waffengesetz und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor. Der junge Mann war Schüler des Konrad-Adenauer-Gymnasiums in Westerburg (Westerwaldkreis). Dort machte er aus seiner rassistischen Gesinnung keinen Hehl, wie es im Zuge der Ermittlungen gegen ihn hieß.

Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, wie der Pressesprecher des Landgerichts Limburg, Marco Schneider, auf Anfrage mitteilte. Begründung: Der junge Mann habe einen Teil der angeklagten Taten womöglich noch als Jugendlicher begangen. In diesen Fällen werde laut Paragraf 48 des Jugendgerichtsgesetzes die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Dabei gehe es um den besonderen Schutz der Persönlichkeitsrechte von Jugendlichen, so Schneider. Der Tatzeitraum liegt laut Anklage zwischen dem 17. November 2021 und dem 15. November 2023.

Mehr als 30 Zeugen,14 Verhandlungstage

Für den Prozess sind allein in diesem Jahr 14 Verhandlungstage angesetzt, so der Landgerichtssprecher. Vom 7. Januar 2025 wird jeden Dienstag sogar wöchentlich verhandelt. Die Prozessdauer sei derzeit nicht absehbar. Nach jetzigem Stand hat das Gericht mehr als 30 Zeugen geladen. Außerdem werden mindestens drei Sachverständige gehört, unter anderem eine Jugendpsychiaterin und ein Waffengutachter. Die Verhandlung führt der Vorsitzende Richter am Landgericht Limburg Benjamin Reichwein. Noch offen ist, wer die Anklage vertritt, so Oberstaatsanwalt Dominik Mies, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt.

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Der damals 18-Jährige präsentiert sich auf Instagram in Feuerwehr-Uniform.
Mika Beuster

Der Angeklagte wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt am 15. November 2023 während einer Durchsuchungsmaßnahme an seinem Wohnort festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Nach monatelangen Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der junge Mann über eine „verfestigte antisemitische und rassistische Grundeinstellung verfügt“. Ihm wird vorgeworfen, seit spätestens Ende 2021 den „Umsturz der demokratischen Grundordnung in der Bundesrepublik Deutschland unter Einsatz von Gewalt geplant und vorbereitet zu haben“.

Aufbau einer “Schutzstaffel" geplant

So soll er die Herstellung einer autarken „Volksgemeinschaft“ auf einem nationalsozialistischen Fundament unter Ausschluss von Menschen angestrebt haben, „die sich nicht in sein nationalsozialistisches Bild fügten und damit insbesondere unter Ausschluss von Juden und Menschen mit Migrationshintergrund“. Die Errichtung dieser Gemeinschaft, die auch den Aufbau einer Schutzstaffel beinhaltete, sollte „mittels tödlicher Gewalt gegen Menschen“ erfolgen, insbesondere auch gegen Polizeibeamte als Teil der vermeintlichen aktuellen staatlichen Willkürherrschaft.

Um seine Ziele zu erreichen, so der weitere Vorwurf der Staatsanwaltschaft, soll der Angeklagte beabsichtigt haben, Bunker anzulegen, um dort Waffen zu produzieren. Er habe sich bereits einen 3D-Drucker beschafft, mit dem er Teile einer automatischen Maschinenpistole gedruckt haben soll. Bei der Wohnungsdurchsuchung vor zehn Monaten sei bei dem Angeklagten eine Gaspistole aufgefunden worden, deren Lauf so verändert worden sei, dass damit Geschosse verfeuert werden konnten. Im Februar 2023 soll der Angeklagte auf einem Telegramkanal ein Video eingestellt haben, in dem Aufnahmen zu sehen sind, die den Nationalsozialismus verherrlichen, insbesondere von Adolf Hitler.

Landgerichtssprecher Marco Schneider erklärte, dass es trotz der Nichtöffentlichkeit des Hauptverfahrens und der Urteilsverkündung nach Abschluss des Prozesses wegen des großen öffentlichen Interesses möglicherweise eine Presseerklärung geben wird. Schon jetzt gebe es unzählige Medienanfragen zu dem Fall. Schneider bat um Verständnis für den Öffentlichkeitsausschluss: „Das geht nicht anders.“

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