Zweibrücken (dpa/lrs) – Weil er an sogenannten Schockanrufen mit großen Summen beteiligt gewesen sein soll, hat das Landgericht Zweibrücken einen Angeklagten zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Der Richterspruch wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in drei Fällen sei noch nicht rechtskräftig, sagte eine Justizsprecherin in der pfälzischen Stadt.
Der Staatsanwaltschaft zufolge soll eine Geschädigte aus Zweibrücken dem Angeklagten Goldbarren im Wert von 80.000 Euro und eine weitere Geschädigte aus dem Kreis Birkenfeld mehr als 50.000 Euro sowie Schmuck ausgehändigt haben. Der Mann soll als sogenannter Abholer Teil einer international handelnden Bande gewesen sein.
In beiden Fällen soll sich ein weibliches Mitglied der Bande bei der Angerufenen als Staatsanwältin oder Gerichtshelferin ausgegeben haben. Das Opfer müsse eine Kaution zahlen, weil die Tochter – angeblich – als Unfallverursacherin in Untersuchungshaft sitze.
Zu Prozessbeginn war dem Verfahren ein weiterer Fall aus dem Bereich der Staatsanwaltschaft Mosbach (Baden-Württemberg) hinzugefügt worden. Hier ging es um knapp 25.000 Euro, der Großteil der Summe konnte sichergestellt werden.
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