Nach Raub im Wahn
Endstation: Psychiatrisches Krankenhaus
Am Landgericht Koblenz ist die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden.
David Ebener/dpa

Ein Mann soll im Wahn einen Senior für einen Anhänger eines Pädophilenrings – und sich selbst für einen Polizisten gehalten haben. Der Angeklagte soll nun in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.

In Andernach hatte er einen Senior ausgeraubt, in Weißenthurm (beides Kreis Mayen-Koblenz) einem Mann einen Kopfstoß verpasst – und war dort auch in einen Getränkeladen eingebrochen, um Alkohol zu stehlen: der 39-jährige Angeklagte, der sich vor dem Koblenzer Landgericht verantworten musste. Während des Prozesses stand die Frage im Raum, ob der Mann die Taten im Wahn begangen haben und somit nicht schuldfähig gewesen sein könnte. Nun ist der Mann am Landgericht Koblenz tatsächlich freigesprochen worden – doch seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wurde angeordnet.

Die Taten, die alle Ende 2024 passiert waren, hatte der 39-Jährige gestanden. Ein behandelnder Arzt des 39-Jährigen hatte ausgesagt, dass der Angeklagte an paranoider Schizophrenie leide – die Rede war von einer „deutlich wahnhaften Symptomatik“. Der Mann sei zwar medikamentös gut eingestellt, eine „komplette Remission“ sei indes „nicht anzunehmen“, so der Experte. Der Arzt hatte unterstrichen, dass auch die Mutter des Angeklagten an Schizophrenie leide: „Die Vererbungskomponente scheint vorzuliegen.“

Urteil noch nicht rechtskräftig

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 39-Jährigen vorgeworfen, den Raub auf den Senior zumindest im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen zu haben. Aufgrund eines Wahns soll der Angeklagte den 73-Jährigen für einen Anhänger eines Kinderpornorings – und sich selbst für einen Polizisten gehalten haben. Der Angeklagte hatte es während des Prozesses jedoch anders dargestellt. „Ich hatte keine Wahnvorstellungen“, behauptete er. Er habe kalkuliert gerufen, dass er von der Polizei sei, um den Mann zum Stillhalten zu bringen. Den Verweis auf den Pädophilenring will er sich bloß ausgedacht haben.

Der Arzt des Mannes hatte auch ausgesagt, dass Patienten, die an paranoider Schizophrenie litten, die eigenen Wahrnehmungen dem Umfeld nur selten mitteilten. Aus Angst davor, als „verrückt“ zu gelten. Das nun gesprochene Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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