Nadine K. soll eine Jesidin versklavt haben. Foto: Thomas Frey/dpa
Der Staatsschutzsenat des Koblenzer Oberlandesgerichtes hat den Antrag von Nadine K.s Verteidigern auf vorläufige Aussetzung des Verfahrens am jüngsten Verhandlungstag (8. Februar) abgelehnt. Stattdessen erhalten die Anwälte der mutmaßlichen IS-Rückkehrerin nun die Gelegenheit, nach Terminabsprache mit dem LKA Video- und Audiodateien zu sichten, die für das Verfahren relevant sein könnten.
Vor zwei Wochen hatte Verteidiger Gabor Subai beantragt, das Verfahren vorerst auszusetzen, um mehr Zeit für die Sichtung der prozessrelevanten Daten zu erhalten. Der Senat wies den Antrag gestern als unbegründet zurück. Denn die Textdateien hätten der Verteidigung bereits seit Monaten vorgelegen; 15.