Rheinland-Pfalz
Plädoyers im Koblenzer „Paladin“-Prozess: Vier Jahre Haft für Joachim T. gefordert
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Die Staatsanwaltschaft hat während ihres Plädoyers im Koblenzer "Paladin"-Prozess vier Jahre für den Hauptangeklagten - Joachim T. - gefordert.
Jörg Niebergall

Im Koblenzer "Paladin"-Prozess hat es erste Plädoyers gegeben. Die Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre Haft für den Hauptangeklagten. Dessen Verteidigerin, Anne Bosch aus Trier, konstatierte ihrerseits, dass die Justiz sich davor hüten solle, die drei angeklagten Männer zu einer paramilitärischen Gruppe aufzubauschen. Hintergründe und Details.

Aktualisiert am 22. Oktober 2024 17:53 Uhr
Die Staatsanwaltschaft hat im Koblenzer „Paladin“-Prozess eine Haftstrafe von vier Jahren für den Hauptangeklagten Joachim T. gefordert. Der 39-Jährige und seine zwei Mitangeklagten – ein 57-Jähriger und ein 64-Jähriger – hätten sich im Februar 2021 zu einer Gruppe namens „Paladin“ zusammengeschlossen, um sich bewaffnet gegen die Corona-Maßnahmen zur Wehr zu setzen, hieß es im Plädoyer.

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