Rheinland-Pfalz.Der Pensionsfonds sorgt weiter für Ärger: Vor dem Verfassungsgerichtshof stellten Richter in mündlicher Verhandlung dreieinhalb Stunden kritische Fragen zu komplizierten haushaltsrechtlichen Knackpunkten, die sie offenbar für nicht so unproblematisch wie das Land halten. Das Urteil fällt am 22. Februar. Damit könnte es auf der Zielgeraden zum neuen Doppeletat entweder für heftiges Nachdenken oder großes Aufatmen in der Regierung sorgen.
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Rückblick: Als die SPD/FDP-Regierung 1996 den Pensionsfonds auflegte, galt er als bundesweite Pioniertat. Von Oktober 1996 an wurde für Beamte ein versicherungsmathematisch berechneter Betrag aus dem Landesetat in den Fonds eingezahlt, der spätere Generationen entlasten sollte.