Rheinland-Pfalz
„Paladin“-Prozess Koblenz: Kein psychiatrisches Gutachten für Joachim T.
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Für den Hauptangeklagten im Koblenzer "Paladin"-Prozess - Joachim T. - wird kein psychiatrisches Gutachten eingeholt werden.
Jörg Niebergall. Jörg Niebergall

Der "Paladin"-Prozess am Koblenzer Landgericht ist fortgesetzt worden: Staatsschutzkammer III hat den Antrag von Verteidigerin Anne Bosch aus Trier, ein psychiatrisches Gutachten für ihren Mandanten Joachim T. einzuholen, abgelehnt. Die Hintergründe.

Aktualisiert am 26. September 2024 17:02 Uhr
Im „Paladin“-Prozess um eine mutmaßliche bewaffnete Vereinigung wird kein psychiatrisches Gutachten für den Hauptangeklagten Joachim T. eingeholt werden. Die Verteidigerin des 39-Jährigen, Anne Bosch aus Trier, hatte dies am vergangenen Verhandlungstag beantragt (wir berichteten).

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