Für den Hauptangeklagten im Koblenzer "Paladin"-Prozess - Joachim T. - wird kein psychiatrisches Gutachten eingeholt werden. Jörg Niebergall
Der "Paladin"-Prozess am Koblenzer Landgericht ist fortgesetzt worden: Staatsschutzkammer III hat den Antrag von Verteidigerin Anne Bosch aus Trier, ein psychiatrisches Gutachten für ihren Mandanten Joachim T. einzuholen, abgelehnt. Die Hintergründe.
Im „Paladin“-Prozess um eine mutmaßliche bewaffnete Vereinigung wird kein psychiatrisches Gutachten für den Hauptangeklagten Joachim T. eingeholt werden. Die Verteidigerin des 39-Jährigen, Anne Bosch aus Trier, hatte dies am vergangenen Verhandlungstag beantragt (wir berichteten).