OVG stoppt Jagdgenehmigung auf „Problemwolf“ nicht
Im Westerwald kommt es immer wieder zu Rissereignissen - selbst auf eingezäunten Arealen. Der Westerwaldkreis hat deshalb die Bejagung des Tiers mit dem Namen GW2478m genehmigt (Symbolbild). Julian Stratenschulte. picture alliance/dpa
Darf der Wolf GW2478m, der für etliche Tierrisse im Westerwald verantwortlich sein soll, abgeschossen werden? Die Naturschutzinitiative (NI) wehrt sich gegen die entsprechende Jagdgenehmigung des Westerwaldkreises. Jetzt hat das OVG entschieden.
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Der Wolf GW2478m, der im Westerwald etliche Tiere, teils auf eingezäunten Arealen, gerissen haben soll, darf vorerst abgeschossen werden. Das zuletzt eingeschaltete Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat einen Antrag der Naturschutzinitiative (NI) auf Erlass einer Zwischenverfügung, die eine aufschiebende Wirkung gehabt hätte, abgelehnt.