Viele Verwaltungsleistungen sollen ab 2023 online in Anspruch genommen werden können - Doch bei der Umsetzung hakt es
Onlinezugangsgesetz ab 1. Januar 2023: Was bei Behörden künftig digital geht
Einen Reisepass oder eine Ummeldung des Wohnsitzes bequem von zu Hause beantragen – das soll ab Januar in sämtlichen Kommunen machbar sein. Möglich macht dies das Onlinezugangsgesetz, das Behörden dazu verpflichtet, Leistungen künftig auch digital anzubieten.
Svenja Wolf

Bund und Länder haben das Onlinezugangsgesetz, kurz OZG, beschlossen – Es regelt, dass ab 1. Januar 2023 alle Verwaltungsleistungen bei Bund, Land und Kommune auch digital angeboten werden müssen. Alles, was beantragt werden kann, soll künftig auch elektronisch machbar sein. Doch was erwartet Bürger genau? Unsere Zeitung beantwortet sechs wichtige Fragen zum Thema.

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Einen Reisepass oder eine Ummeldung des Wohnsitzes bequem von zu Hause beantragen – das soll ab Januar in sämtlichen Kommunen machbar sein. Möglich macht dies das Onlinezugangsgesetz, das Behörden dazu verpflichtet, Leistungen künftig auch digital anzubieten.
Svenja Wolf

1 Was sind die Ziele des OZG? Durch das Onlinezugangsgesetz soll die Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen für Bürger bequem von zu Hause machbar und somit digitaler, schneller und nutzerfreundlicher werden.

2 Welche Leistungen werden digitalisiert? Laut Internetseite des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (BMI) sollen rund 600 Verwaltungsleistungen, die Bürger und Unternehmen in Anspruch nehmen und für die bislang ein Gang zum Amt nötig war, digitalisiert werden. Vom Ummelden beim Wohnungswechsel, Beantragen von Wohngeld, BAföG oder Führerschein bis hin zur Ausstellung einer Geburtsurkunde oder Einholen einer Baugenehmigung. Die Option, Anträge in Papierform zu stellen, bleibt aber weiterhin bestehen.

3 Wie können Bürger künftig die digitalen Leistungen in Anspruch nehmen? Wer eine Verwaltungsleistung online nutzen möchte, muss dafür zunächst ein persönliches Nutzerkonto anlegen. Sie gewährleisten die sichere Authentifizierung von Personen, die für sich oder im Namen einer Organisation digitale Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen. Das teilt das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD) auf Anfrage mit, das in Rheinland-Pfalz die OZG-Umsetzung koordiniert.

Ummelden beim Wohnungswechsel, Beantragen von Wohngeld, BAföG oder Führerschein bis hin zur Ausstellung einer Geburtsurkunde oder Einholen einer Baugenehmigung.

Aus der Liste der Leistugen, die künftig auch digital angeboten werden müssen

Wer also eine Verwaltungsleistung online nutzen möchte, muss sich zunächst elektronisch identifizieren. Eine Möglichkeit dazu bietet der elektronische Personalausweis. Dieser enthält einen Online-Ausweis für den sicheren, einfachen und datenschutzfreundlichen elektronischen Identitätsnachweis. Somit wird sichergestellt, dass es sich vor dem Bildschirm auch tatsächlich um die Person handelt, die gerade einen Antrag auf ihren Namen oder auf den Namen ihrer Organisation erstellt. Das Online-Nutzerkonto für Rheinland-Pfalz steht bereits zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es unter www.nutzerkonto.service.rlp.de

4 Wie wird das OZG umgesetzt? Das OZG wird auf drei Ebenen von Bund, Land und Kommune umgesetzt. Ein zentraler Punkt ist hier das EfA-Prinzip (Einer für Alle). Ziel ist es, dass bestimmte Themenfelder vom Bund oder einem Bundesland entwickelt und dann allen anderen zur Verfügung gestellt werden. Hierdurch sollen der Aufwand und die Kosten insgesamt reduziert werden. Die technische Basisinfrastruktur für die Kommunen stellt das Land Rheinland-Pfalz bereit. Die Kommunen sind überwiegend für den Vollzug von Leistungen zuständig.

5 Wie klappt die Umsetzung bisher? Die Umsetzung des OZG ist ein immenser Aufwand. „Es geht voran, jedoch ist eine vollständige Umsetzung des OZG bis Ende des Jahres nicht realistisch“, heißt es seitens des Digitalisierungsministeriums in Rheinland-Pfalz. Das habe verschiedene Gründe. Unter anderem seien durch die verzögerte Bereitstellung der Finanzmittel aus dem Konjunkturpaket 2020 des Bundes viele OZG-Projekte erst verspätet gestartet. Zudem verzögere sich die Umsetzung in den Landes- und Kommunalverwaltungen aufgrund von Abhängigkeiten anderer Bundesländer.

Es war beispielsweise nicht lebensnah, dass die Verlängerung des Bodenseeschifffahrtpatents genauso wichtig war wie die Verlängerung des Reisepasses.

Eine Sprecherin des Digitalisierungsministeriums Rheinland-Pfalz zur Prioritätensetzung

Darüber hinaus wurde bei der Umsetzung bislang kein Fokus auf die relevanten Leistungen gelegt. „Es war beispielsweise nicht lebensnah, dass die Verlängerung des Bodenseeschifffahrtpatents genauso wichtig war wie die Verlängerung des Reisepasses“, teilt eine Sprecherin des Ministeriums mit.

Deshalb erfolgte nun eine Priorisierung. Diese sieht die 35 wichtigsten Verwaltungsleistungen vor, die derzeit von den Ländern arbeitsteilig digitalisiert werden. Im Vordergrund stehen dabei Leistungen, die von Nutzern am meisten nachgefragt werden. Dazu zählen zum Beispiel Eheschließung, Kfz-An- und Ummeldung, Personalausweis oder Waffenerlaubnisse. „Insgesamt befinden sich derzeit rund 64 Prozent aller für Rheinland-Pfalz umzusetzenden Leistungen der Verwaltung in der Projektumsetzung beziehungsweise sind abgeschlossen“, teilt das Digitalisierungsministerium mit.

6 Was können Bürger nun ab 2023 erwarten? Die technischen, rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für die OZG-Umsetzung sollen in Rheinland-Pfalz bis zum 31. Dezember geschaffen sein. Ab 2023 sollen schließlich die ersten Verwaltungsleistungen flächendeckend digital bereitstehen. Die Digitalisierung weiterer Leistungen folgt.

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