Viele Verwaltungsleistungen sollen ab 2023 online in Anspruch genommen werden können - Doch bei der Umsetzung hakt es: Onlinezugangsgesetz ab 1. Januar 2023: Was bei Behörden künftig digital geht
Viele Verwaltungsleistungen sollen ab 2023 online in Anspruch genommen werden können - Doch bei der Umsetzung hakt es
Onlinezugangsgesetz ab 1. Januar 2023: Was bei Behörden künftig digital geht
Einen Reisepass oder eine Ummeldung des Wohnsitzes bequem von zu Hause beantragen – das soll ab Januar in sämtlichen Kommunen machbar sein. Möglich macht dies das Onlinezugangsgesetz, das Behörden dazu verpflichtet, Leistungen künftig auch digital anzubieten. Svenja Wolf
Bund und Länder haben das Onlinezugangsgesetz, kurz OZG, beschlossen – Es regelt, dass ab 1. Januar 2023 alle Verwaltungsleistungen bei Bund, Land und Kommune auch digital angeboten werden müssen. Alles, was beantragt werden kann, soll künftig auch elektronisch machbar sein. Doch was erwartet Bürger genau? Unsere Zeitung beantwortet sechs wichtige Fragen zum Thema.
1 Was sind die Ziele des OZG? Durch das Onlinezugangsgesetz soll die Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen für Bürger bequem von zu Hause machbar und somit digitaler, schneller und nutzerfreundlicher werden.